Solide Sachwertanlage mit grundbuchlicher Absicherung, All-Risk Versicherung der Anlage und garantierter staatlicher EEG-Zulage mit 20 Jahren Laufzeit.
Teilhabe an einem wachsenden Markt, mit langfristigen Einnahmen durch die verlässliche Kraft der Sonne und ihre Erträge.
Steuern in Vermögen wandeln mit dem Investitionsabzugsbetrag und einer Sonderabschreibung in den Folgejahren, wodurch sich die PV-Anlage von selbst amortisiert.
Beitrag zum Erreichen der Klimaziele und zu einer zukunftsstarken Energieversorgung in Deutschland bei Diversifikation mit einer unabhängigen Assetklasse.
Der Prozess gestaltet sich einfach und transparent: Unser Partner QUARTERBACK New Energy übernimmt als Projektentwickler die Planung, den Bau und die Betriebsführung der Anlage. Über unsere Plattform haben Sie die Möglichkeit, das Projekt auszuwählen, das am besten zu Ihrer Investition passt. Dabei stehen wir Ihnen mit persönlicher Beratung zur Seite und zeigen Ihnen, wie Sie steuerlich von Ihrem Investment profitieren können. Als Investor generieren Sie Erträge aus Sonnenenergie, verwandeln Steuern in Vermögen und leisten gleichzeitig einen aktiven Beitrag zur Energiewende.
Mit einem Direktinvestment in Photovoltaikanlagen und der smarten Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) verwandeln Sie Ihre Steuerlast in echtes Vermögen! Ihre Steuerlast wird gesenkt, was es ermöglicht, das Eigenkapital für das Investment zu generieren. Das Investment amortisiert sich somit von selbst und baut Ihnen passives Vermögen auf.
Kurz gesagt: Der IAB ist wie eine Art Steuerrückzahlungsvorschuss. Man informiert das Finanzamt, dass innerhalb der nächsten drei Jahre der Kauf einer Photovoltaikanlage geplant ist und das Finanzamt erlaubt dem Anleger, bereits jetzt Steuern zu sparen. Das dadurch gewonnene Kapital kann dann für den Kauf der Photovoltaikanlage eingesetzt werden.
Steuerpflichtige mit betrieblichen Einkünften können den Abzugsbetrag bei allen Rechtsformen in Anspruch nehmen, beispielsweise Freiberufler, Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften, Organträger und -gesellschaft bei einer Organgesellschaft, Betriebs- und Besitzunternehmen bei einer Betriebsaufspaltung. Und auch Angestellte, die ein Gewerbe beim Finanzamt anmelden, können den IAB geltend machen. Die Absicht, abnutzbare bewegliche (neue oder gebrauchte) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen zu wollen, ist somit Voraussetzung für die Bildung des IAB.
Ob angestellt oder selbstständig - der Investitionsabzugsbetrag wird immer vom zu versteuernden Einkommen des Jahres, in dem der Abzug geltend gemacht wird, abgezogen. Dies führt zu einer sofortigen Steuerentlastung. Wir stellen für Sie bei Bedarf gerne Kontakt zu einem Steuerberater her.
Eine vollständige Aufstellung der Antworten zum IAB-Produkt finden Sie auf der XY-Steuer-Seite.
Eine Solaranlage besteht aus mehreren Hauptkomponenten, die zusammenarbeiten, um Sonnenlicht in elektrische Energie umzuwandeln.
Hier sind die wichtigsten Bestandteile einer typischen Photovoltaik-Solaranlage:
Die genaue Konfiguration einer Solaranlage kann je nach Größe, Leistung und Anwendungsfall variieren. Um die in der Anlage erzeugte Energie ins Netz einzuspeisen und für Haushalte und kommerzielle Gebäude nutzbar machen zu können, muss diese über einen Wechselrichter von Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt werden.
Die Lebensdauer von Photovoltaikanlagen beträgt ca. 25 bis 30 Jahre, abhängig von der Qualität der Module. Hochwertige PV-Module liefern also zuverlässig und lange Energie. Laut Fraunhofer Institut liegt die durchschnittliche jährliche Degradation der Nennleistung von Modulen bei ca. 0,15 %. QUARTERBACK New Energy kümmert sich während der Laufzeit um die Wartung und Pflege Ihrer Photovoltaikanlage.
Quelle: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE. Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland
Ihr Direktinvestment in Photovoltaik hat eine Laufzeit von rund 20 Jahren. Während der Laufzeit kümmern sich QUARTERBACK New Energy und Exporo um die Verwaltung Ihres Investments, wie z. B. die kaufmännische Buchführung, Erträgnisaufstellungen oder die Erstellung relevanter Steuerunterlagen. Sie haben während der Laufzeit jedoch die Möglichkeit, Ihr Investment zu veräußern. Auch hier stehen wir Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Seite.
Derzeit ist ein Renditesatz von 6,0 bis 7,0 % p. a. zu erwarten, wobei der IAB, den Sie steuerlich geltend machen können, noch nicht mit eingerechnet ist.
Der Mindestinvest bei Direktinvestments in Photovoltaikanlagen ist projektabhängig, beginnt derzeit jedoch meistens ab 100.000 €.
Die Einspeisevergütung erfolgt nach dem festgelegten Preis im EEG oder über die Strombörse, für den Fall, dass der Strompreis über dem EEG-Festpreis liegt. Die EEG Vergütung ist ein Mindestpreis für 20 Jahre. Die Volltilgung der Anlage (Amortisation) ist daher auf 20 Jahre ausgelegt. Bei neu ans Netz gehenden Anlagen liegt der Satz bei Volleinspeisung aktuell bei 12,73 Cent pro Kilowattstunde.
Die staatliche EEG-Förderung garantiert Besitzern von Photovoltaikanlagen, die neu in Betrieb genommen werden, über 20 Jahre eine gleichbleibende Einspeisevergütung für den Strom, der ins Netz eingespeist wird. Läuft für eine bereits bestehende Anlage eine gesetzliche Förderung aus, sind sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs) eine Möglichkeit, die Anschlussfinanzierung der Anlage (Deckung der Betriebskosten, Wartung und Pacht) sicherzustellen. Der Abschluss eines PPAs erfolgt entweder mit einem Stromhändler oder einem verbrauchenden Unternehmen.
Zu Beginn übersteigen die Anschaffungs- und Betriebskosten die Einnahmen, jedoch erreicht die PV-Anlage nach einigen Jahren den Break-even-Punkt. Ab diesem Zeitpunkt erwirtschaftet die Photovoltaikanlage kontinuierlich attraktive Erträge – Ihren persönlichen „Sonnenrente“-Cashflow – der jährlich wächst und langfristig Vermögen aufbaut.
Grundsätzlich sind Photovoltaikanlagen Betriebsvermögen im Sinne der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Daher stehen den Beschenkten bzw. Erben i. d. R. auch die besonderen steuerlichen Vergünstigungen bzw. Freistellungen für Betriebsvermögen zu. Wenn Sie hierzu mehr erfahren möchten, wenden Sie sich gerne an uns oder Ihren Steuerberater.