Steueroptimiert in Photovoltaik investieren mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Im Zuge der Energiewende schafft das Wachstumschancengesetz attraktive Investitionsmöglichkeiten, um den Ausbau erneuerbarer Energien aktiv zu fördern. Investoren profitieren dabei von steuerlichen Entlastungen und maßgeschneiderten Anreizen – ideal für nachhaltige Investitionen in Photovoltaik.
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine Möglichkeit, schon vor einer größeren Investition Steuern in Vermögen umzuwandeln und so das Eigenkapital zu erhöhen. Dieses Finanzinstrument hilft vor allem Selbstständigen und Unternehmen, die in der Zukunft eine größere Investition planen, wie z.B. eine Photovoltaikanlage als Kapitalanlage. Jeder kann unkompliziert ein Gewerbe anmelden und dies nutzen, um einen IAB zu bilden.

Im Rahmen eines IAB können gemäß § 7g EStG bis zu 50 % der zu erwartenden Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts, wie Photovoltaikanlagen es sind, steuermindernd geltend gemacht werden.
Der gebildete IAB kann vom zu versteuernden Gewinn des Jahres abgezogen werden, indem der Abzug geltend gemacht wird. Dies führt zu einer sofortigen Steuerentlastung im Jahr der Bildung des IAB und kann somit als Eigenkapitaleinsatz für die Investition in eine Photovoltaikanlage genutzt werden. Der IAB kann bis zum Ende des dritten Folgejahres aufgelöst werden, in dem der IAB gebildet wurde.

70 % der gesamten AfA bekommen Sie innerhalb des ersten Jahres erstattet und haben keine Steuerrisiken für die Zukunft.

Voraussetzungen für einen IAB

Um vom IAB zu profitieren, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Der Kauf muss durch Steuerpflichtige mit betrieblichen Einkünften, eine Firma oder Gesellschaft, z. B. eine GbR, erfolgen. Die Wirtschaftsgüter müssen beweglich sein und zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Außerdem muss die Anschaffung bis spätestens Ende des dritten auf das Jahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres erfolgt sein. Sollte die Investition geringer ausfallen als geplant, wird der IAB vom Finanzamt anteilig heruntergesetzt, was die Steuer nachträglich erhöht und Zinsen für die Nachzahlung nach sich zieht.

Nicht nur vor dem Kauf einer Photovoltaikanlage können Anleger von attraktiven Steuervorteilen profitieren, sondern auch danach. 2024 wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes die Höhe der Sonderabschreibung angepasst. So können Anleger nun 40 % des verbleibenden Kaufpreises absetzen, anstelle der bisherigen 20 %. Für noch mehr finanzielle Freiheit kann diese Summe entweder sofort im ersten Jahr vollständig genutzt oder bequem über fünf Jahre verteilt werden.

Minimale Steuern und maximale Erträge

Steueroptimierte Investments für nachhaltigen Vermögensaufbau.

Durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Sie bis zu 50 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (max. 200.000 Euro) bereits im Jahr vor der Anschaffung steuerlich geltend machen. Durch die Sonder-AfA können somit in Summe 70 % realisiert werden. So wird Kapital freigesetzt und vom Finanzamt erstattet, das als zusätzliches Eigenkapital für Ihr Investment dient und Ihren Eigenkapitaleinsatz minimiert bzw. auf 0 bringen kann.

Mittels Fremdkapital wird der Gesamtinvestitionsbetrag realisiert und aus den laufenden Einnahmen zurückgezahlt. Nach der vollständigen Tilgung des Fremdkapitals durch die monatlichen Erträge profitieren Sie im Anschluss von den Überschüssen.
Ab diesem Zeitpunkt erwirtschaftet die Photovoltaikanlage kontinuierlich attraktive Erträge – Ihren persönlichen „Sonnenrente“-Cashflow – der jährlich wächst und langfristig Vermögen aufbaut.

Bildung des IAB

Diese Schritte müssen Sie vornehmen, um einen Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaik-Direktinvestments zu bilden.
1. Prüfung Ihrer Möglichkeiten

Zunächst müssen Sie prüfen, ob die Bildung eines IAB in Ihrem Fall umsetzbar, sinnvoll und lohnend ist. Grundlage hierfür ist Ihr zu versteuerndes Einkommen. Wir besprechen gerne gemeinsam mit Ihrem Steuerberater Ihre Möglichkeiten.

2. IAB geltend machen

Sollten Sie sich für den Kauf einer Photovoltaikanlage entscheiden, können Sie einen IAB für den zukünftigen Erwerb einer PV-Anlage bilden. Sollten Sie keinen Steuerberater haben oder eine dedizierte Beratung wünschen, verbinden wir Sie gern mit unseren Kooperationskanzleien.

Anmerkung: Sie haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, die Investition zu tätigen, für die Sie den IAB gebildet haben.

3. Gewerbe anmelden

Falls kein Gewerbe vorhanden ist, mit dem der IAB gebildet werden kann, muss eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durchgeführt werden. In dieser Übersicht können Sie Ihr lokales Gewerbeamt finden. Die Kosten hierfür liegen etwa bei 50 €.

Zu beachten: Beantragung online und immer beim Ort der Anlage das Gewerbe anmelden. Idealerweise findet die Anmeldung kurz vor Tätigung des Investments statt, kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

4. Steuernummer beantragen

Nachdem das Gewerbe angemeldet ist, müssen Sie bei Ihrem Finanzamt eine Steuernummer für das Gewerbe beantragen. Wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie hier bei ELSTER. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.

Dauer: Danach dauert es ca. 3 Wochen, bis die Steuernummer bekannt ist – abhängig vom Finanzamt und dem Zeitpunkt kann es auch länger dauern.

5. Direktinvestment in Photovoltaik tätigen

Mit dem durch den IAB von Steuern in Vermögen umgewandelten Kapital können Sie nun Ihr Direktinvestment in Photovoltaik tätigen. QUARTERBACK New Energy und Exporo stehen Ihnen während des gesamten Investmentprozesses als begleitender Ansprechpartner zur Verfügung.

Dauer: Wenn Sie neben Eigenkapital auch Fremdkapital nutzen, planen Sie genügend Zeit für den Prozess der Kreditbewilligung ein. Dieser kann bis 4 Wochen dauern und erfordert ggf. weitere Unterlagen, für deren Beschaffung Sie ebenfalls Zeit einrechnen müssen.

6. Sonderabschreibungen nutzen

Auch nach der Bildung des IAB können Sie in Ihrer folgenden Steuererklärung weitere steuerliche Vorteile wie die Sonderabschreibung in Höhe von 40 % nutzen. Wenden Sie sich für weitere Informationen gerne an uns oder Ihren Steuerberater.

Dauer: Die Sonderabschreibung kann auf das Anschaffungsjahr und die 4 Folgejahre beliebig verteilt oder auch in einem der 5 Jahre in voller Höhe gewinnmindernd angesetzt werden.

1. Prüfung Ihrer Möglichkeiten

Zunächst müssen Sie prüfen, ob die Bildung eines IAB in Ihrem Fall umsetzbar, sinnvoll und lohnend ist. Grundlage hierfür ist Ihr zu versteuerndes Einkommen. Wir besprechen gerne gemeinsam mit Ihrem Steuerberater Ihre Möglichkeiten.

2. IAB geltend machen

Sollten Sie sich für den Kauf einer Photovoltaikanlage entscheiden, können Sie einen IAB für den zukünftigen Erwerb einer PV-Anlage bilden. Sollten Sie keinen Steuerberater haben oder eine dedizierte Beratung wünschen, verbinden wir Sie gern mit unseren Kooperationskanzleien.

Anmerkung: Sie haben nun bis zu 3 Jahre Zeit, die Investition zu tätigen, für die Sie den IAB gebildet haben.

3. Gewerbe anmelden

Falls kein Gewerbe vorhanden ist, mit dem der IAB gebildet werden kann, muss eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durchgeführt werden. In dieser Übersicht können Sie Ihr lokales Gewerbeamt finden. Die Kosten hierfür liegen etwa bei 50 €.

Zu beachten: Beantragung online und immer beim Ort der Anlage das Gewerbe anmelden. Idealerweise findet die Anmeldung kurz vor Tätigung des Investments statt, kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

4. Steuernummer beantragen

Nachdem das Gewerbe angemeldet ist, müssen Sie bei Ihrem Finanzamt eine Steuernummer für das Gewerbe beantragen. Wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie hier bei ELSTER. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.

Dauer: Danach dauert es ca. 3 Wochen, bis die Steuernummer bekannt ist – abhängig vom Finanzamt und dem Zeitpunkt kann es auch länger dauern.

5. Direktinvestment in Photovoltaik tätigen

Mit dem durch den IAB von Steuern in Vermögen umgewandelten Kapital können Sie nun Ihr Direktinvestment in Photovoltaik tätigen. QUARTERBACK New Energy und Exporo stehen Ihnen während des gesamten Investmentprozesses als begleitender Ansprechpartner zur Verfügung.

Dauer: Wenn Sie neben Eigenkapital auch Fremdkapital nutzen, planen Sie genügend Zeit für den Prozess der Kreditbewilligung ein. Dieser kann bis 4 Wochen dauern und erfordert ggf. weitere Unterlagen, für deren Beschaffung Sie ebenfalls Zeit einrechnen müssen.

6. Sonderabschreibungen nutzen

Auch nach der Bildung des IAB können Sie in Ihrer folgenden Steuererklärung weitere steuerliche Vorteile wie die Sonderabschreibung in Höhe von 40 % nutzen. Wenden Sie sich für weitere Informationen gerne an uns oder Ihren Steuerberater.

Dauer: Die Sonderabschreibung kann auf das Anschaffungsjahr und die 4 Folgejahre beliebig verteilt oder auch in einem der 5 Jahre in voller Höhe gewinnmindernd angesetzt werden.

Ohne IAB
Mit IAB
Steuern:
39.725 €
Steuern:
107.850 €
Vermögensbildung:
68.125 €
Verfügbare Liquidität:
142.150 €
Durch ein Photovoltaik Direktinvestment lassen sich Steuern effektiv in Vermögen umwandeln. Das Beispiel zeigt, wie die Steuerlast von 107.850 € auf 39.725 € reduziert wird, während gleichzeitig ein Vermögenszuwachs von 68.125 € entsteht – bei unveränderter Liquidität von 142.150 €.

Sie haben Fragen? Wir haben für Sie hier die häufigsten Fragen gesammelt und beantwortet

Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Kurz gesagt: Der IAB ist wie eine Art Steuerrückzahlungsvorschuss. Man informiert das Finanzamt, dass innerhalb der nächsten drei Jahre der Kauf einer Photovoltaikanlage geplant ist und das Finanzamt erlaubt dem Anleger, bereits jetzt Steuern zu sparen. Das dadurch gewonnene Kapital kann dann für den Kauf der Photovoltaikanlage eingesetzt werden.

Wer kann einen IAB nutzen?

Steuerpflichtige mit betrieblichen Einkünften können den Abzugsbetrag bei allen Rechtsformen in Anspruch nehmen, beispielsweise Freiberufler, Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften, Organträger und -gesellschaft bei einer Organgesellschaft, Betriebs- und Besitzunternehmen bei einer Betriebsaufspaltung. Und auch Angestellte, die ein Gewerbe beim Finanzamt anmelden, können den IAB geltend machen. Die Absicht, abnutzbare bewegliche (neue oder gebrauchte) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen zu wollen, ist somit Voraussetzung für die Bildung des IAB.

Wie wird der Investitionsabzugsbetrag steuerlich berücksichtigt?

Ob angestellt oder selbstständig - der Investitionsabzugsbetrag wird immer vom zu versteuernden Einkommen des Jahres, in dem der Abzug geltend gemacht wird, abgezogen. Dies führt zu einer sofortigen Steuerentlastung. Wir stellen für Sie bei Bedarf gerne Kontakt zu einem Steuerberater her.

Eine vollständige Aufstellung der Antworten zum IAB-Produkt finden Sie auf der XY-Steuer-Seite.

Damit Sie alle wichtigen Informationen rund um den IAB immer griffbereit haben und bei Ihren Investmentenscheidungen oder Gesprächen mit Ihrem Steuerberater zu Rate ziehen können, haben wir Ihnen hier praktische Übersichten bereitgestellt.

Kostenlose Downloads für Sie

Damit Sie alle wichtigen Informationen rund um den IAB immer griffbereit haben und bei Ihren Investmentenscheidungen oder Gesprächen mit Ihrem Steuerberater zu Rate ziehen können, haben wir Ihnen hier praktische Übersichten bereitgestellt.

Alles rund um den IAB

Was ist der Investitions-
abzugsbetrag (IAB)?
Der Investitionsabzugsbetrag ist eine steuerliche Vergünstigung in Deutschland bei der bis zu
50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vorab gewinnmindernd abzuziehen sind.
Wie wird der Investitions-
abzugsbetrag steuerlich berücksichtigt?
Der Investitionsabzugsbetrag wird vom zu versteuernden Gewinn des Jahres, in dem der Abzug geltend gemacht wird, abgezogen. Dies führt zu einer sofortigen Steuerentlastung. Wir stellen für Sie bei Bedarf gerne Kontakt zu einem Steuerberater her.
Kann der Investitions-
abzugsbetrag für mehrere Photovoltaikanlagen gleichzeitig genutzt werden?
Ja, es ist möglich, den Investitionsabzugsbetrag bis maximal 200.000 € pro Jahr für mehrere Photovoltaikanlagen geltend zu machen. Hierzu beantwortet einer unserer ausgebildeten Experten gerne Ihre Fragen.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Kurz gesagt: Der IAB ist wie eine Art Steuerrückzahlungsvorschuss. Man informiert das Finanzamt, dass innerhalb der nächsten drei Jahre der Kauf einer Photovoltaikanlage geplant ist und das Finanzamt erlaubt dem Anleger, bereits jetzt Steuern zu sparen. Das dadurch gewonnene Kapital kann dann für den Kauf der Photovoltaikanlage eingesetzt werden.

Wer kann einen IAB nutzen?

Steuerpflichtige mit betrieblichen Einkünften können den Abzugsbetrag bei allen Rechtsformen in Anspruch nehmen, beispielsweise Freiberufler, Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften, Organträger und -gesellschaft bei einer Organgesellschaft, Betriebs- und Besitzunternehmen bei einer Betriebsaufspaltung. Und auch Angestellte, die ein Gewerbe beim Finanzamt anmelden, können den IAB geltend machen. Die Absicht, abnutzbare bewegliche (neue oder gebrauchte) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen zu wollen, ist somit Voraussetzung für die Bildung des IAB.

Wie wird der Investitionsabzugsbetrag steuerlich berücksichtigt?

Ob angestellt oder selbstständig - der Investitionsabzugsbetrag wird immer vom zu versteuernden Einkommen des Jahres, in dem der Abzug geltend gemacht wird, abgezogen. Dies führt zu einer sofortigen Steuerentlastung. Wir stellen für Sie bei Bedarf gerne Kontakt zu einem Steuerberater her.

Kann der Investitionsabzugsbetrag für mehrere Photovoltaikanlagen gleichzeitig genutzt werden?

Ja, es ist möglich, den Investitionsabzugsbetrag bis maximal 200.000 € pro Person für mehrere Photovoltaikanlagen geltend zu machen. Hierzu beantwortet einer unserer ausgebildeten Experten gerne Ihre Fragen.

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