Das anhaltende Niedrigzinsniveau und die damit verbundene Staatsschuldenkrise haben eins gemeinsam: Sie fördern den Immobilienbau- und kauf in Deutschland - so gelten Immobilien nach wie vor als solide Geldanlage und dienen der Altersvorsorge. Doch unabhängig vom Investitionsgrund ist es häufig notwendig, zur Finanzierung einer Immobilie, ein Darlehen aufzunehmen.
Bei der Vergabe von Immobilienkrediten wiederum sind die Banken verpflichtet, die Vorgabe der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu beachten. Seit dem 21. März 2016 treffen Verbraucher hier allerdings auf eine geänderte Rechtslage. Vorausgegangen war eine Richtlinie der EU aus dem Jahr 2014, die nun von der deutschen Regierung in geltendes Recht umgesetzt wurde. Damit beabsichtigte die Europäische Union in erster Linie dafür Sorge zu tragen, dass das Risiko von Kreditausfällen im europäischen Raum sinkt, damit die Banken im europäischen Finanz- und Wirtschaftssystem nicht in Schieflagen geraten können.
Welche Auswirkungen die EU-Richtlinie und die damit verbundene Änderung der deutschen Wohnimmobilienkreditrichtlinie auf die Verbraucher haben und welche Verbrauchergruppen davon in erster Linie betroffen sind, soll der nachfolgende Beitrag erläutern.
Nachdem das Zinsniveau in Folge der Finanz- und Staatsschuldenkrise stark gesunken war, nahm das Kreditvolumen in Europa spürbar zu. Die verhältnismäßig guten Konditionen für Kredite aller Art haben viele private und gewerbliche Verbraucher dazu veranlasst, sich zu verschulden.
Das wirtschaftliche Stabilitätsziel, Kreditausfälle zu vermeiden, versucht die EU nun umso mehr mit strengeren Regeln bei den Kreditvergaben zu erreichen. In der Praxis führt das folgerichtig zu weniger Kreditvolumen. Insbesondere diejenigen Verbraucher, die eine schlechtere Bonität aufweisen, dürften Schwierigkeiten haben, sich zu verschulden. Auf der Ebene der gesamten Volkswirtschaft wird dies dann zu einem zurückgehenden Kreditvolumen führen, was gleichzeitig auch die Wirtschaftsleistung einschränkt.
Um zu beurteilen, welche Verbraucher künftig Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe erhalten können, ist es notwendig, die einzelnen Regelungen zu betrachten.
Die Vorgaben aus der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sollen im Ergebnis dazu führen, dass der Verbraucher und sein Geld geschützt werden. Und so ergeben sich aus der Richtlinie auch einige direkte Vorteile für die Verbraucher:
Umgekehrt schützt das Gesetz die Banken jedoch auch vor Kreditausfällen. Dazu werden die Kreditinstitute beispielsweise angehalten, Fragestellungen aus dem privaten Umfeld des Verbrauchers mit in die Kreditvergabeentscheidung miteinzubeziehen.
Wer also Wohneigentum mithilfe einer Baufinanzierung erwerben will, der muss seine finanziellen Vertrauenswürdigkeit auch anhand seiner Familiensituation prüfen lassen. Die Bank prüft so etwa, ob eine Familiengründung geplant ist oder darüber hinaus auch in welcher Branche der Kreditnehmer beschäftigt ist. Ferner bezieht die Bank auch die künftige Preisentwicklung der Wohnimmobilie und die Absicherung des Kreditnehmers mit in die Beurteilung der Kreditwürdigkeit ein.
Während einige Fragestellungen auch früher bei der Kreditvergabe berücksichtigt wurden, so ist doch festzustellen, dass die Vorgabe aus der neuen Rechtslage umfassender sind und somit auch zu neuen Einschränkungen führen.
Die Pflicht zur Einbeziehung der Familiensituation hat zur Folge, dass die finanziellen Vertrauenswürdigkeit bei "_schlechten_" Voraussetzungen sinkt. Am besten lässt sich dies anhand eines Beispiels erklären:
Aus Sicht der Bank ist es vorteilhaft, wenn ein potentieller Kreditnehmer Kinder hat, da diese im Falle von Zahlungsschwierigkeiten ebenfalls für einen Kredit der Eltern eintreten können. Wer demzufolge Kinder hat, der braucht sich nicht vor der Prüfung der Familiensituation fürchten. Umgekehrt sinkt die finanzielle Vertrauenswürdigkeit von denjenigen Verbrauchern, die keine Kinder haben. In der Praxis wird dies nicht dazu führen, dass beispielsweise ein älterer kinderloser Mann keinen Kredit mehr erhält, aber da seine Kreditwürdigkeit "eingeschränkt" ist, sind seine Voraussetzungen für den Erhalt eines Immobilienkredites schlechter. Während der ältere Mann mit Kindern nur 30 % Eigenkapital aufbringen müsste, so könnte der kinderlose ältere Mann vielleicht 40 % Eigenkapital in die Finanzierung aufbringen müssen.
Im Ergebnis führt die Einbeziehung der Familiensituation somit insbesondere bei älteren Kinderlosen zu einer eingeschränkten finanziellen Vertrauenswürdigkeit, welche wiederum höhere Hürden bei der Kreditvergabe setzt.
Die geänderte Richtlinie soll den Verbraucher schützen – und bestimmte Regelungen stellen auch genau dies sicher. Die strengeren Richtlinien erschweren jedoch für ausgewählte Verbrauchergruppen, unter anderem ältere Kinderlose gehören, die Konditionen für einen Kredit und somit im Ergebnis auch für den Erwerb des eigenen Betongolds, der sicheren Geldanlage.