Der Verkehrswert, gleichbedeutend zu Marktwert, wird im Baugesetzbuch (BauGB) beschrieben als ein bestimmter Preis eines Grundstücks, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Dabei sind die rechtlichen Gegebenheiten, die Beschaffenheit und Lage des Grundstücks und sonstiger Gegenstände der Wertermittlung zu berücksichtigen, jedoch ohne Beachtung von persönlichen und ungewöhnlichen Verhältnissen, die das Marktgeschehen mit beeinflussen könnten. Geht es um bebaute Grundstücke, addiert man zu dem Verkehrswert noch den Sachwert der Immobilie. In der Regel ermittelt ein Sachverständiger dies in einem Verkehrswertgutachten.
Ein Charakteristikum des Verkehrswertes ist der Wertermittlungsstichtag: Die Verkehrswertermittlung ist nur gültig für die am Tag der Ermittlung festgestellte Summe, die sämtliche zu diesem Zeitpunkt berücksichtigten Verhältnisse am Grundstücksmarkt einbezieht. Je nach Art des Grundstücks bzw. der Immobilie werden verschiedene Verfahren angewendet, um den Immobilienpreis oder Grundstückswert zu bestimmen.