Die Teilungserklärung ist eine Voraussetzung dafür, dass Wohnungen eines Mehrfamilienhauses einzeln verkauft werden können.
Die Teilungserklärung bezeichnet die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. In der Teilungserklärung wird also die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer regelt.
Folgende Bestandteile zählen zur Teilungserklärung:
Die Teilungserklärung ist die Voraussetzung, dass überhaupt einzelne Wohnungsgrundbücher eingetragen werden können. Die Bestandteile der Teilungserklärung müssen notariell beurkundet werden. Erst danach können die Wohnungen getrennt veräußert werden.
Die Teilungserklärung legt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie die Rechte und Pflichten der Eigentümer fest. Nur mit ihr können Wohnungen eines Mehrfamilienhauses einzeln verkauft werden.
Sollen die Wohnungen eines Mehrfamilienhauses einzeln verkauft werden, muss die Immobilie zunächst aufgeteilt werden.
Dafür muss die Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Bauamt beantragt werden. Die Bescheinigung muss außerdem einen Aufteilungsplan mit exakten Angaben zu den Wohneinheiten und der Aufteilung in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum umfassen. Die Zuordnung zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum unterliegt den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes.
Nachdem die Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauamt ausgestellt wurde, müssen entweder die Unterschriften in der Teilungserklärung notariell beglaubigt oder auch die Teilungserklärung selbst beurkundet werden. Erst danach wird die Teilungserklärung wirksam.
Prinzipiell kann die Teilungserklärung im Nachhinein geändert werden – allerdings nur unter der Zustimmung aller Eigentümer. Deshalb ist eine Änderung der Teilungserklärung in der Praxis sehr aufwändig. Spätere Änderungen sind außerdem mit weiteren Kosten verbunden, da diese wiederum von einem Notar beurkundet werden müssen.