Der Sachwert ist ein Gebrauchswert von Wirtschaftsgütern, der unabhängig ist von Marktentwicklungen - im Gegensatz zum Marktwert (Verkehrswert) und dem Ertragswert.In der Regel bezieht sich dieser auf den Wert von Immobilien und Grundstücken.
Berechnet wird der Sachwert durch die Summe der angemessenen Herstellungskosten für eine Immobilie, von denen wiederum mögliche Wertminderungen abgezogen werden. Die Herausforderung ist hierbei die möglichst genaue Bestimmung dieser Kostenträger, da sich Herstellungskosten und Wertminderungen nicht immer eindeutig und inflationsbereinigt beziffern lassen. Aufwendungen für alte Heizungsanlagen oder andere bauliche Maßnahmen werden gegebenenfalls mit Pauschalsätzen bestimmt. Die fachkundliche Bewertung der einzelnen Kostenträger ist daher für die Gesamtberechnung des Sachwerts unerlässlich.
Der Sachwert wird immer dann herangezogen, wenn es nicht möglich ist, den Ertragswert zu ermitteln, wenn folglich aus einer Immobilie keine Erträge entstanden sind.
Beispiel: Ein Ehepaar möchte ihr Wohnhaus verkaufen. Da sie selbst keine Miete gezahlt haben und in der Umgebung keine ähnlichen Immobilien und Grundstücke mit Mietverhältnissen zum Vergleich herangezogen werden können, ist der Ertragswert nicht zu ermitteln und somit die Berechnung des Sachwerts mit Hilfe des Sachwertverfahrens anzuwenden.