Laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Finanzdienstleister verpflichtet, im Beratungsgespräch die Geeignetheit und Angemessenheit eines Anlagevorschlags für den Kunden zu prüfen. Um beurteilen zu können, ob das Finanzinstrument für den Privatanleger passend ist, werden die einzelnen Finanzprodukte von Banken in so genannte Risikoklassen eingestuft. Anhand der Risikoklasse wird geklärt, ob die Risiken des Investments mit der finanziellen Tragfähigkeit, dem Anlagehorizont, den Anlagezielen sowie Kenntnissen und Erfahrungen des Anlegers übereinstimmen. Jede Bank stuft Wertpapiere und andere Finanzprodukte entsprechend eigener Vorgaben ein, da eine einheitliche Klassifizierung fehlt.
In der Aufteilung der Risikoklassen widerspiegelt sich das magische Dreieck der Geldanlage, jedes Anlageprodukt weist ein bestimmtes Verhältnis von Sicherheit, Rendite und Liquidität auf. Sicherheit und ständige Verfügbarkeit gehen zulasten der Rendite, wer einen hohen Anlageertrag möchte, muss entsprechende Risiken bei der Geldanlage in Kauf nehmen. Im Allgemeinen existieren drei bis zehn unterschiedliche Risikostufen, die meisten Finanzinstitute teilen Wertpapiere und Geldanlagen in fünf Klassen u. a. so auf:
Verbraucher müssen ihre Renditevorstellungen und individuellen Voraussetzungen mit den Risiken der Geldanlage abgleichen. Für die unterste Risikoklasse kommen Anleger mit dem größten Sicherheitsbedürfnis infrage. Wer lediglich in diese Risikoklasse investieren möchte, legt Wert auf vollständigen Kapitalerhalt, auch während der Laufzeit der Investition. Es handelt sich dabei um konservative Anleger, die dafür eine geringe Verzinsung akzeptieren. Kunden, die Produkte aus der Risikoklasse 2 erwerben, sind ebenfalls auf Verlustvermeidung bedacht. Sie würden jedoch für höhere Erträge ein geringfügig erhöhtes Risiko eingehen, sind also ertragsorientierte Anleger. Die wachstumsorientierten Depotinhaber liegen sowohl mit ihrer Risikoakzeptanz als auch mit ihren Vorstellungen von der künftigen Rendite des Investments im Mittelfeld. Sie gehen beim Kapitalaufbau bewusst Anlagerisiken ein. Anleger, die Finanzprodukte aus der Risikostufe 4 kaufen, sollten sich über die Auswirkungen von Zins- oder Konjunkturänderungen auf die Kurse ihrer Papiere im Klaren sein. Sie gelten als risikofreudige Anleger, die Wert auf eine überdurchschnittliche Rendite legen. Die Risikoklasse 5 ist Tradern und Spekulanten vorbehalten, die durch viele Transaktionen einen maximalen Gewinn erzielen wollen. Das sind spekulativ eingestellte Anleger, die ohne weiteres einen Totalverlust ihres Kapitals verkraften können.
Für die Anlageberatung und die Abwicklung von Wertpapiergeschäften gelten folgende Grundsätze:
Die Risikoeinstufung von Wertpapieren und anderen Geldanlagen hat eine herausragende Bedeutung für die Beantwortung der Frage, ob der Kunde anleger- und objektgerecht beraten wurde. Dies ist schriftlich im Anlageberatungsprotokoll und einem gemeinsam mit dem Anleger erarbeiteten Kundenprofil festzuhalten. Bei Direktbanken und Onlinebrokern trägt der Kunde selbst die Verantwortung, sich hinsichtlich seiner Risikobereitschaft richtig einzuschätzen. Privatanleger sollten Beratungsempfehlungen kritisch hinsichtlich ihrer Tauglichkeit hinterfragen, damit sie vermeiden, Finanzinstrumente zu erwerben, die sie nicht verstehen oder die allein die Einnahmen des Finanzdienstleisters vermehren.
Zusammenfassung: