Die Platzierungsgarantie kommt im Bereich geschlossener Investmentvermögen (Fonds) zur Anwendung. Durch eine Platzierungsgarantie verpflichten sich beispielsweise die Vertriebspartner einer Fondsgesellschaft als Garant, die Anteile am Fonds öffentlich anzubieten und aktiv zu vertreiben. Wenn nicht alle Anteile innerhalb der gesetzten Frist verkauft werden können, erklären sich die Garantiegeber bereit, die entstehende Differenz mindestens vorübergehend zu übernehmen. Hintergrund dieser Garantie ist die Tatsache, dass die gesamte Investition in Gefahr gerät, wenn das benötigte Eigenkapital nicht eingebracht wird. Um dieses Risiko zu umgehen, wird eine Garantie auf Platzierung aller Anteile ausgesprochen. Letztlich wird durch die Platzierungsgarantie also das Risiko einer Rückabwicklung reduziert.
Bei einem [geschlossenen Investmentvermögen]((/wiki/geschlossenes-investmentvermoegen/) handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der Anleger soll deshalb unbedingt über die Chancen und Risiken informiert sein und diese abschätzen können, bevor er sich für den Beitritt zu einem solchen Fonds entscheidet. Ein gut aufgestellter Fonds mit einem tragfähigen und wirtschaftlich durchdachten Konzept kann äußerst interessante Renditen bringen, er ist außerdem eine attraktive Beimischung im Portfolio für den privaten Vermögensaufbau. Allerdings muss man vor allem die Risiken kennen und entscheiden, ob man diese tragen möchte. Nur dann ist ein geschlossener Fonds für den Anleger wirklich geeignet. Zu den wichtigsten Risiken gehören die Verlust- und Wertschwankungsrisiken und Nachschussverpflichtungen.
Bei einer Investition besteht die Gefahr des Totalverlustes, wenn der Fonds in eine wirtschaftliche Schieflage gerät. Das Geld der Anleger kann dann vollständig verloren sein. Auch ein Teilverlust ist möglich, wenn der Privatinvestor sein angelegtes Geld nach dem Ablauf des Investments nicht vollständig ausgezahlt bekommt. Nachschussverpflichtungen besagen, dass drohende Verluste von den Investoren durch Nachzahlungen kompensiert werden müssen. Von besonderer Bedeutung zur Reduzierung der Risiken ist die Platzierungsgarantie.
Mit einer Platzierungsgarantie steht die garantiegebende Partei dafür ein, dass das nötige Fondsvolumen für die Durchführung der Investition tatsächlich erreicht wird.
Beispiel: Wenn ein geschlossener Fonds ein Gesamtvolumen von zehn Millionen Euro hat und der Garant eine Platzierungsgarantie von einer Million Euro übernimmt, sind neun Millionen Euro vom Vertrieb durch Investoren einzubringen. Mit der Garantie in Höhe von einer Million Euro sagt der Garantiegeber zu, diesen Betrag in den Fonds einzubringen, sofern er am Ende noch fehlen sollte, um die Investition fristgerecht zu tätigen.
Die Glaubwürdigkeit der Platzierungsgarantie hängt sehr stark von der Bonität des Garantiegebers ab. Es ist beispielsweise wenig glaubwürdig, wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 25.000 Euro eine Garantie über einen Betrag in Millionenhöhe ausspricht. Wer also sicher sein will, dass die Platzierungsgarantie tragfähig ist, sollte sich über die Bonität des Garantiegebers informieren. Nur wenn er finanziell solide aufgestellt ist und den garantierten Betrag im Notfall aufbringen kann, ist die ausgesprochene Garantie wirklich sinnvoll.
Geschlossene Investmentvermögen werden in der Regel durch Vertriebspartner auf den Markt gebracht. Der Initiator des Fonds arbeitet mit diesen Vertriebspartnern zusammen, sie verkaufen die Fondsanteile an Anleger. Die Anleger haben innerhalb einer festgelegten Zeichnungsfrist die Chance, Anteile an dem Investment zu kaufen. So sammelt die Fondsgesellschaft das nötige Kapital für die geplante Investition ein. Im Platzierungsangebot ist üblicherweise ein Gesamtvolumen in Euro festgehalten, das durch das eingesammelte Kapital erreicht werden muss.
Für die pünktliche und reibungslose Durchführung der Investition ist das Kapital in voller Höhe im vorgesehenen Zeitrahmen einzusammeln. Anderenfalls wäre die Investition stark gefährdet. Der Vertriebspartner ist in der Regel gehalten, eine Platzierungsgarantie in einer bestimmten Höhe auszusprechen. In dieser Höhe würde er einspringen, sofern das notwendige Geld für das Investment am Ende fehlt. Mit der Platzierungsgarantie spricht der Garantiegeber also eine wichtige Sicherheit für den Anleger aus, dass das geplante Investment auch wirklich sicher durchgeführt werden kann.
Anleger sollten auf eine Platzierungsgarantie achten, wenn für den erfolgreichen Start des Projekts zu einer Deadline eine feste Summe an Geldern vorhanden sein muss. Wenn also ein Schiffsfonds bis zu einem bestimmten Zeitpunkt 25 Millionen Euro eingesammelt haben muss, sollte dieses Geld zu diesem Zeitpunkt verfügbar sein. Wenn der Garantiegeber eine Garantie über eine Million Euro ausspricht, müsste er in dieser Höhe zahlen, sofern das Geld nicht vollständig eingesammelt ist.
Für den Fonds wirkt sich die Garantie positiv aus, weil die Gefahr einer Rückabwicklung minimiert wird. Der Anleger erhält dadurch die Gewissheit, dass sein Geld nicht umsonst angelegt ist. Der größte Nachteil liegt wiederum in der Bonität des Garantiegebers. Kann er die Garantie im Schadensfall nicht ausüben, verliert sie ihren Wert.
Geregelt sind die Vorschriften für geschlossene Fonds im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Das KAGB ist seit 22. Juli 2013 gültig, es ist der Nachfolger des Investmentgesetzes. Seine Vorschriften wurden in das Kapitalanlagegesetzbuch integriert, zahlreiche neue Regelungen zum Schutz der Anleger kamen außerdem hinzu. Das Gesetz dient der Regulierung von alternativen Investmentfonds und geschlossenen Investmentvermögen. Diese waren bisher kaum reguliert. Mit dem neuen Gesetz sollte die Position der Anleger nachhaltig verbessert werden.