Die Personengesellschaft entsteht beim Zusammenschluss mindestens zweier Personen zu Verwirklichung eines bestimmten Unternehmenszwecks.
Unternehmensgründer können zwischen unterschiedlichen Rechtsformen ihres Unternehmens wählen. Hierzu zählen Einzelunternehmen und Gesellschaftsformen wie die Kapitalgesellschaft und die Personengesellschaft. Die Bildung der beiden Gesellschaftsformen erfolgt durch den Zusammenschluss mehrere Personen, die den Unternehmenszweck realisieren möchten. Personengesellschaften kennzeichnen sich dadurch aus, dass die beteiligten Gesellschafter im Mittelpunkt stehen. Die Gesellschafter haften zudem persönlich und unbeschränkt.
Die Personengesellschaft zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Gründung
Zur Gründung einer Personengesellschaft müssen sich mindestens zwei Personen zusammenschließen. Dies können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.
Rechtsstellung
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften sind Personengesellschaften keine juristische Person. Sie haben also keine rechtliche Selbstständigkeit, allerdings dennoch einige selbständige Rechte und Pflichten.
Buchführung
Die Vorschriften bezüglich der Buchführung variieren je nach Form der Personengesellschaft. So gelten für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vereinfachte Pflichten. Die Formen, welche im Handelsregister eingetragen sind, unterliegen jedoch der Pflicht der doppelten Buchführung. Sie müssen also die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und die Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfüllen.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung sowie die Vertretung erfolgen durch die Gesellschafter selbst. Es gibt hierfür also keine Angestellten.
Gewinnausschüttung
Die Verteilung des Gewinns oder Verlusts erfolgt meistens nach Köpfen oder anteilsmäßig nach dem Betrag des Gesellschafters.
Haftung
Die Gesellschafter einer Personengesellschaft haften persönlich und unbeschränkt. Die Haftung ist also nicht nur auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, sondern bezieht sich ebenfalls auf das Privatvermögen der Gesellschafter.
Besteuerung
Bei der Einkommens- und Erbschaftssteuer wird jeder Gesellschafter einzeln und anteilsmäßig besteuert. Bei der Umsatzsteuer hingegen wird das Unternehmen gesteuert, da es hier als eigenständiges Rechtsobjekt steht. In der Gewerbesteuer mischen sich die beiden genannten Möglichkeiten.
Zu den Formen der Personengesellschaften zählen die vier folgenden Unternehmenstypen:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch BGB Gesellschaft genannt, entsteht automatisch, wenn Sie sich mit ihrem Partner für ein gemeinsames wirtschaftliches Vorhaben zusammenschließen. Aus diesem Grund ist die GbR die einfachste Möglichkeit eine Personengesellschaft zu gründen.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG):
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der sich ausschließlich Angehörige freier Berufe zur Ausübung der Berufe zusammenschließen können.
Offene Handelsgesellschaft (OHG):
Die offene Handelsgesellschaft ist ausschließlich Kaufleuten vorbehalten. So müssen sich für ihre Gründung mindestens zwei Kaufleute, die sich beide selbstständig machen möchten, zusammenschließen.
Kommanditgesellschaft (KG):
Die Kommanditgesellschaft ist eine Sonderform der offenen Handelsgesellschaft, da es zwischen den Gesellschaftern Unterschiede bezüglich der Haftung gibt. Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt, währenddessen der andere lediglich mit seiner Einlage haftet.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften werden in der folgenden Tabelle dargestellt: