Mit Nachrangdarlehen ist eine bestimmte Darlehensform gemeint, die Unternehmen zur Gewinnung von Mezzanine-Kapital als Finanzinstrument nutzen. Wie der Name es bereits verrät, handelt es sich hierbei um ein nachrangiges Darlehen
Die Nutzung von Nachrangdarlehen ist in den letzten Jahren für die Finanzierung von Projekten und Start-ups attraktiv geworden. Über Plattformen, die mit Crowdinvesting zum einen Kleinanlegern neue attraktive Anlagemöglichkeiten und zum anderen Projektträgern und Unternehmensgründern Kapital bieten, wird durch das Nachrangdarlehen Mezzanine-Kapital frei, das Trägern von Immobilienprojekten beispielsweise ermöglicht, mit derart aufgestocktem Eigenkapital günstiger Bankkredite abzuschließen.
Nachrangdarlehen sind dadurch gekennzeichnet, dass der Anspruch des Darlehensgebers auf Zinszahlungen sowie Rückzahlung des Darlehens im Fall der Insolvenz des Darlehensnehmers im Rang vor deren Gesellschaftern, aber erst nach den anderen Gläubigern des Darlehensnehmers berücksichtigt wird. Im Insolvenzfall des Darlehensnehmers erhält der Investor sein Kapital folglich erst zurück, wenn nach Befriedigung der Banken, Lieferanten und anderen allgemeinen Insolvenzgläubigern noch Vermögen vorhanden ist.
Der qualifizierte Rangrücktritt geht darüber hinaus und schließt den Rückzahlungs- und Zinszahlungsanspruch auch außerhalb des Insolvenzfalles dann aus, wenn und soweit die Zahlung einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers herbeiführen würde. Die festgelegte Rangfolge, nach denen die Gläubiger und Beteiligten bedient werden, sieht dann so aus:
Die Investition über Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Baustein eines Anlageportfolios betrachtet werden. Es sollte lediglich ein Teil des zur Verfügung stehenden Kapitals in diese Anlageklasse fließen und somit Bestandteil der Diversifikation des eigenen Portfolios sein.