MiFID II ist das allgemein gebräuchliche Kürzel für die Überarbeitung der 2007 verabschiedeten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG), die gemeinhin als MiFID I (Markets in Financial Instruments Directive) bekannt ist. Die Richtlinie (2014/65/EU) und die dazugehörige Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR, Verordnung (EU) Nr. 600/2014) sind seit dem 3. Januar 2018 wirksam. Zum Ausschluss jeglichen Zweifels sei darauf hingewiesen, dass die Deutsche Börse jeweils einheitlich die Abkürzungen MiFID II/MiFIR verwendet. MiFID I bezieht sich auf die alte Richtlinie.