Kaufnebenkosten entstehen bei jedem Immobilienkauf in nicht unerheblicher Höhe. Käufer müssen deshalb zusätzlich zum Kaufpreis Nebenkosten von über zehn Prozent einkalkulieren.
Jeder Immobilienerwerb ist mit Kaufnebenkosten verbunden. Dieser Umstand ergibt sich daraus, dass einige Vorgänge zur Abwicklung eines Immobilienkaufes zwangsläufig dritte Parteien voraussetzen, die entsprechende Gebühren und Entgelte erheben.
So muss in Deutschland jeder Immobilienkaufvon einem Notar notariell beglaubigt werden. Außerdem muss der Besitzerwechsel im Grundbuch eingetragen werden. Zudem erhebt der Fiskus eine Grunderwerbsteuer und für eventuell involvierte Makler wird ebenfalls eine Provision fällig.
Die Kaufnebenkosten werden üblicherweise prozentual vom Objektpreis kalkuliert. Insgesamt liegen die Kaufnebenkosten zwischen 5 und 15 Prozent, da je nach Bundesland unterschiedliche Regeln gelten. Bei einer Immobilienfinanzierung verlangen Banken häufig, dass die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital gezahlt werden.
Die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf fallen zusätzlich zum eigentlichen Objektpreis an. Zu berücksichtigen sind dabei Maklerprovision, Notarkosten und Grunderwerbssteuer.
In den meisten Fällen werden Immobilien oder Grundstücke von einem Makler angeboten. Dafür wird eine Vermittlungsprovision, genannt Courtage, fällig. Je nach Region beträgt dessen Höhe drei bis sieben Prozent des Kaufpreises.
Beim Immobilienkauf teilen sich seit Ende Dezember 2020 Käufer und Verkäufer die Courtage. Für Mietwohnungen gilt seit Juni 2015 in Deutschland das Bestellerprinzip: Demnach muss derjenige die Maklergebühr bezahlen, der den Makler auch beauftragt hat.
Während die Maklerprovision zumindest teilweise über provisionsfreie Inserate umgangen werden kann, ist der nächste Kostenpunkt unabdingbar. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt nämlich vor, dass jeder Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden muss. Außerdem muss der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten dafür auf rund zwei Prozent des Kaufpreises.
Als dritter Kostenpunkt wird die Grunderwerbsteuer (GrESt) für Immobilienkäufer fällig. Dessen Höhe variiert seit 2006 aber je nach Bundesland. Bis 1982 galt noch eine einheitliche Regelung von generell sieben Prozent, mittlerweile variiert der Steuersatz aber zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.
Wenn Sie die Immobilie für die private Nutzung erwerben, sind die Kaufnebenkosten leider nicht steuerlich absetzbar.
Allerdings können Sie sowohl die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Maklerkosten steuerlich absetzen, wenn Sie die Immobilie vermieten oder gewerblich nutzen. Die Maklerkosten lassen sich dann von den zu versteuernden Mieteinnahmen abziehen.