Die Kapitalgesellschaft ist eine haftungsbeschränkte Handelsgesellschaft, bei der die Kapitaleinlage der Gesellschafter im Vordergrund steht.
Unternehmensgründer können zwischen unterschiedlichen Rechtsformen ihres Unternehmens wählen. Hierzu zählen Einzelunternehmen und Gesellschaftsformen wie die Kapitalgesellschaft und die Personengesellschaft. Die Bildung der beiden Gesellschaftsformen erfolgt durch den Zusammenschluss mehrere Personen, die den Unternehmenszweck realisieren möchten. Bei einer Kapitalgesellschaft steht die Kapitaleinlage der Gesellschafter im Mittelpunkt. Denn ohne diese Kapitaleinlage ist eine Kapitalgesellschaft nicht möglich. Gesellschafter können sowohl Mitarbeiter des Unternehmens als auch externe Personen sein.
Die Kapitalgesellschaft unterscheidet sich in mehreren Merkmalen von einer Personengesellschaft:
Haftung
Kapitalgesellschaften sind haftungsbeschränkt, was bedeutet, dass sie lediglich mit ihrem Gesellschaftsvermögen haften. Das Privatvermögen der Gesellschafter wird also nicht berührt.
Gründung
Zur Gründung einer Kapitalgesellschaft sind mindestens zwei natürliche oder juristische Personen erforderlich. Außerdem ist eine Kapitaleinlage notwendig. Die Höhe der Kapitaleinlage variiert je nach der Unternehmensform und beträgt bei einer Aktiengesellschaft beispielsweise 50.000 Euro. Für die Eintragung ins Handelsregister muss ein Gesellschaftsvertrag geschlossen und notariell beurkundet werden. Außerdem muss ein Geschäftsführer benannt werden. Mit der Eintragung ins Handelsregister startet dann auch die Haftungsbeschränkung.
Buchführung
Eine Kapitalgesellschaft ist zur ordnungsgemäßen Buchführung mit ausführlichen Jahresabschlüssen nach den Regeln des Handelsgesetzbuches verpflichtet. Die Jahresabschlüsse müssen außerdem veröffentlicht werden, weil Kapitalgesellschaften der Publikationspflicht unterliegen. Für kleinere Gesellschaften gibt es jedoch auch einige Erleichterungen.
Besteuerung
Eine Kapitalgesellschaft muss Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer zahlen, was daran liegt, dass sie auch steuerrechtlich als selbstständige Einheit gilt.
Rechtsstellung
Die Kapitalgesellschaft ist eine selbstständige juristische Person, was bedeutet, dass sie Träger von Rechten und Pflichten sein kann und unter dem Firmennamen sowohl klagen als auch verklagt werden kann.
Gewinnausschüttung
Der jeweilige Anteil an Gewinnen oder Verlusten fällt entsprechend dem investierten Anteil aus. Hat ein Gesellschafter beispielsweise 10 Prozent des Kapitals gestellt, dann stehen ihm in der Regel auch 10 Prozent des Gewinns zu.
Zu den Kapitalgesellschaften zählen die vier folgenden Unternehmenstypen:
Aktiengesellschaft (AG):
Das Grundkapital der Aktiengesellschaft, welches mindestens 50.000 Euro betragen muss, ist in Aktien zerlegt, die an der Börse gehandelt werden können.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
Die GmbH kann mit einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Zudem ist ein Grundkapital von mindestens 25.000 Euro notwendig, welches aus Geld- und Sachleistungen bestehen kann.
Unternehmergesellschaft (UG):
Die Unternehmergesellschaft ist eine Sonderform der GmbH, bei welcher kein Mindestkapital vorgeschrieben ist. Sie ist allerdings zur Rücklagenbildung verpflichtet und wird beim Erreichen von 25.000 Euro zur GmbH.
Kommanditgesellschaft auf Aktie (KGaA):
Die Kommanditgesellschaft auf Aktie weist sowohl Merkmale einer Aktiengesellschaft als auch einer Kommanditgesellschaft auf.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften werden in der folgenden Tabelle dargestellt: