Das Hausgeld, auch Wohngeld genannt, bezeichnet die monatlichen Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit diesem Hausgeld werden die laufenden Verpflichtungen der Gemeinschaft gedeckt.
Das Hausgeld umfasst zum einen sämtliche Betriebskosten, die später auf den Mieter umgelegt werden können. Gemäß Betriebskostenverordnung zählen zu den laufenden Betriebskosten unter anderem die Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung, Hausmeister oder Gartenpflege.
Zum anderen trägt der Eigentümer mit dem Hausgeld auch weitere Kosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Dazu zählen beispielsweise Verwaltungskosten wie die Kontogebühren oder das Verwalterhonorar.
Neben den Nebenkosten müssen Eigentümer auch Rücklagen für Reparaturen und Renovierungen bilden. Dies wird als Instandhaltungsrücklage bezeichnet. Die Höhe des Hausgeldes ist von Faktoren wie Alter, Größe, Zustand und Ausstattung der Immobilie abhängig.
Das Hausgeld umfasst zunächst die Betriebskosten, die auch auf den Mieter umgelegt werden, mit folgenden Punkten:
Dazu kommen weitere Kostenpunkte, die Eigentümer selbst tragen müssen. Dies sind primär die Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungsrücklage. Letztere bezeichnet Rücklagen, die zur Erhaltung des Wohneigentums gebildet werden, um damit etwa Kosten eine Renovierung des Treppenhauses zu decken.
Für die Festsetzung des Hausgeldes samt Rücklage muss von der Hausverwaltung jedes Jahr ein Wirtschaftsplan erstellt werden. Dieser wird im nächsten Schritt von der Eigentümerversammlung beschlossen. Der Plan enthält alle Einnahmen und Ausgaben sowie die Beiträge, welche für die Rücklage fällig werden.
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie die Höhe des Hausgeldes überprüfen. Werfen Sie dafür einen Blick in die Wirtschaftspläne und Protokolle der vergangenen Jahre. So können Sie sehen, welche Instandhaltungen durchgeführt werden und ob womöglich Wartungsstau am Objekt besteht, welcher zukünftig hohe Kosten verursachen könnte.