Ein Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein Gremium, das in den deutschen Bundesländern vor allem für die Kaufpreissammlungen von Immobilien, also Grundstücken und Gebäuden, zuständig ist. Auf Basis dieser Kaufpreissammlungen werden unter anderem Analysen des Immobilienmarkts vorgenommen und Werte für einzelne Immobilien ermittelt.
Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind vor allem im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt. Daraus abgeleitete Hauptaufgaben sind die Beobachtung und die Transparenz des Immobilienmarkts. Bei der Wertermittlung von Immobilien sind die von den Gutachterausschüssen verwalteten Daten je nach Verfahren unerlässlich und werden von damit beauftragten Sachverständigen eingeholt.
Im Einzelnen hat ein Gutachterausschuss folgende Aufgaben:
Bis vor kurzem gab es zwischen den Gutachterausschüssen der Bundesländer keine übergeordnete Instanz. Der dadurch fehlende bundesweite Überblick über den Immobilienmarkt wurde allerdings immer bedeutender. Deshalb wurde 2007 der Arbeitskreis der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK-OGA) gegründet. Der Arbeitskreis ist seitdem für die Veröffentlichung des sogenannten Immobilienmarktberichts Deutschland verantwortlich und vergleicht die in den einzelnen Bundesländern vorhandenen unterschiedlichen Verfahren zur Ableitung wertermittlungsrelevanter Daten. Er gibt außerdem Empfehlungen für einheitliche Wertermittlungsmodelle und hilft, Ableitungsstandards zur Wertermittlung zu entwickeln.