Wer vorhat, die zulässige Grundfläche eines Hauses zu berechnen, benötigt folgende Formel: Grundstücksgröße multipliziert mit der Grundflächenzahl. Das Ergebnis ist die zulässige Grundfläche.
Im Vergleich mit der Zahl, die den Flächenanteil eines Baugrundstücks angibt, der sich überbauen oder versiegeln lässt (GRZ) und einen relativen Wert hat, handelt es sich bei der Grundfläche um einen absoluten Wert. Die Ermittlung der korrekten Grundfläche ist Voraussetzung für die Bestimmung der zulässigen Grundfläche. Wichtig ist: Grundflächen von Garagen, Stellplätzen und ihren Zufahrten zählen laut Gesetzgeber zur Grundfläche (§ 19 der Verordnung über die bauliche Nutzung, BauNVO).
Diese Zahl ist für das Maß der baulichen Nutzung von Bedeutung und gesetzlich geregelt in der Baunutzungsverordnung. Weiterhin ist sie Teil des öffentlichen Baurechts oder des Bauplanungsrechts in Deutschland. Dieses verfolgt das Ziel, die städtebauliche Nutzung eines Gebiets zu definieren und wichtige Standards festzulegen. Auf diese Weise erhält sie einen ökologischen Wert, da sie dafür sorgt, dass der Bau von Gebäuden das Landschaftsbild nicht mehr stört als nötig.
Die Grundflächenzahl ist neben der Art der Bebauung wichtig zur Bewertung und Nutzbarkeit eines Grundstücks. Sie gibt den Anteil an der Gesamtfläche des Baugrundstücks an, der sich überbauen lässt. Die Angabe erfolgt als Dezimalzahl. Ein Wert von 0,4 sagt aus, dass sich ein Anteil von 40 Prozent am Gesamtgrundstück überbauen oder versiegeln lässt. In der Regel darf der Wert 0,8 nicht überschreiten. Ausnahmen: Fälle, in denen sich keine negativen Auswirkungen auf die Funktion des natürlichen Bodens befürchten lassen.
Beispielrechnung:
Die Landesbauordnung gibt den Flächenanteil eines Baugrundstücks, der sich überbauen lässt, mit der Dezimalzahl 0,3 vor. Die Grundfläche der baulichen Anlagen beträgt 130 Quadratmeter, die Fläche des Grundstücks 500 Quadratmeter. 130 Quadratmeter entsprechen 26 Prozent der Fläche des Grundstücks. Als Dezimalzahl ausgedrückt ergibt sich ein Wert von 0,26. Insofern ist die GRZ hier eingehalten.
Wichtig für Eigentümer ist diese Zahl sowohl beim Verkauf eines Grundstücks als auch beim Verkauf einer Immobilie. Der Grund: Umso größer die Zahl, desto mehr lässt sich auf dem Grundstück bauen und desto höher ist der Verkaufspreis. Vor allem ist die maximal zulässige überbaubare Fläche eines Grundstücks, welche diese Zahl wiedergibt, wichtig beim Bau eines Bungalows. Dabei handelt es sich um einen eingeschossigen Bau, der eine wesentlich höhere Grundfläche benötigt als ein mehrstöckiges Haus.
Die zulässige Gesamtfläche für Garagen, Stellplätze und ihren Zufahrten, die die Berechnung der Grundstücksfläche mit einbezieht, lässt sich in der Regel um bis zu 50 Prozent überschreiten. Voraussetzung ist, dass der Wert für die bauliche Nutzung eines Grundstücks nicht höher liegt als 0,8.