Einfach erklärt bedeutet die Gewinnabtretung, dass ein Vertragspartner auf seine Gewinne verzichtet und dem zweiten Vertragspartner zusichert. Er tritt damit seine Gewinne an den Vertragspartner ab.
Auch im Fall von Exporo gehört die Gewinnabtretung zu einem wichtigen Faktor der Sicherheitenstruktur der Immobilienprojekte. Die Gewinnabtretung bedeutet in diesem Fall, dass der Projektträger dem Darlehensgeber vertraglich zusichert, keine Gewinne aus dem Projekt abzuführen, bis sämtliche Darlehen plus Zinsen an die Darlehensgeber zurückgezahlt wurden.
Das übergeordnete Ziel eines Projektträgers ist es, mit seinen Immobilienprojekten Gewinne zu erwirtschaften. Um dies zu erreichen, muss er sein Bauvorhaben akribisch genau planen und kalkulieren. Er schafft Rücklagen für eventuelle Verzögerungen oder unvorhersehbare Ereignisse und plant jeden Schritt der Entwicklung präzise durch. Auch im Falle einer Bestandsimmobilie kalkuliert der Projektträger bzw. Eigentümer die Mieteinnahmen sorgfältig und passt diese entsprechend der Nachfrage und Lage an.
Die Projektträger sind stets bemüht so zu wirtschaften, dass sie den höchstmöglichen Gewinn aus ihren Immobilienprojekten erzielen. Denn selbst wenn Sie zwar keinen Verlust erleiden, macht ein Projekt, das gerade eben den Break-even-Punkt erreicht und nur einen minimalen Gewinn erzielt, wenig Sinn. Die verstrichene Zeit, die für die Entwicklung und Verwirklichung des Projektes "verloren gegangen" ist, würde in diesem Fall einem Verlust gleichkommen.
Auf Exporo treten die Projektträger ihre Gewinne aus den Verkaufserlösen der Wohneinheiten oder - im Falle einer Bestandsimmobilie - die Mieteinnahmen bzw. Verkaufserlöse aus einem Globalverkauf an die Darlehensgeber (Investoren) ab. Die Projektträger können also nur Gewinne aus ihren Immobilienprojekten erzielen, wenn sämtliche Investoren ihr eingesetztes Kapital zuzüglich der Zinsen zurückerhalten haben.