Als fungibel bezeichnet man Güter, Waren oder andere Handelsgegenstände, die über die Eigenschaft der einfachen Austauschbarkeit, Ersetzbarkeit oder beliebigen Einsetzbarkeit verfügen. Dafür muss eine Voraussetzung gegeben sein: die Gegenstände müssen untereinander vertretbar sein. Dies trifft auf Wertpapiere wie Aktien und Anleihen oder Devisen zu. Alle Wertpapiere einer Gattung weisen die gleichen Merkmale hinsichtlich ihrer Beschaffenheit auf. So sind Aktien gegen andere Aktien austauschbar, wenn sie die gleiche Stückzahl und einen einheitlichen Emittenten betreffen sowie identische Rechte und Nennwerte besitzen. Wünscht ein Depotinhaber beispielsweise die Übertragung von 30 Inhaberaktien der AG X in ein anderes Depot, kann die Bank aus der Sammelverwahrung für alle Gläubiger 30 beliebige Inhaberaktien der AG X umbuchen. Sie braucht nicht genau diese 30 Stück einem Depot verbindlich zuzuordnen.
Die Wirtschaft profitiert von vertretbaren Wertpapieren, weil diese für einen reibungslosen Handel an der Börse sorgen. Dadurch kann die Börse ihre Funktion als Wirtschaftsbarometer wahrnehmen. Fungibilität macht erst das Funktionieren von Märkten möglich. Die Sachen oder verbrieften Rechte können ohne Probleme von einem Besitzer auf den nächsten übertragen und angemessene Preise erzielt werden. Durch Standardisierung und Definition formaler Anforderungen wird gewährleistet, dass die Güter und Papiere mehrmals mit einer hohen Geschwindigkeit innerhalb einer bestimmten Zeitspanne gehandelt werden können. Der Austausch von Gütern und Kapital auf den Märkten trägt zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung bei.
Während Waren vorher typisiert werden müssen, um handelbar zu sein, ist bei Wertpapieren die Vertretbarkeit gegeben, weil sie nach Maß, Stückzahl und Betrag handelsfähig sind. Sie verkörpern gleiche Rechte und Pflichten für jeden Eigentümer, die im jeweiligen Wertpapier verbrieft sind. Die Papiere einer Gattung, zum Beispiel Anleihen, können untereinander ausgetauscht werden, ohne dass sie durch diesen Vorgang von ihrem Wert her eine Verminderung oder Vermehrung erfahren. Je standardisierter die Gattungen und je geringer die formalen Anforderungen an ihre Übertragbarkeit, desto besser sind sie handelbar. Dadurch sind Wertpapiere marktgängig und eine hohe Liquidität während des Handels garantiert. Beispielsweise lassen sich Inhaberpapiere ohne weiteres von einem Besitzer auf den nächsten übertragen, während Namensaktien auf den Inhaber der Papiere lauten und dieser vor Übertragung ins Aktienregister eingetragen werden muss. Das sichert ihm erst sein Stimmrecht und das Recht auf Dividendenzahlung.
Fungible Geldanlagen sind Effekten wie Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Obligationen und sonstige Bonds sowie Derivate und Zertifikate oder Sachwerte wie Goldbarren. Jedoch sind nicht alle Kapitalanlagen gleichermaßen fungibel. Um an der Börse schnell und einfach absatzfähig zu sein, müssen die Finanzanlagen durch jedes andere Papier der gleichen Gattung und Menge ersetzbar sein. Ist die Ausstattung von Kapitalanlagen indes nicht vergleichbar und individuell verschieden, dann können sie nur unter großem Aufwand oder ggf. gar nicht verkauft werden. Das bezeichnet man als Fungibilitätsrisiko.
Eine Immobilie lässt sich durch ihre Spezifik und hohe Einzigartigkeit nicht kurzerhand gegen eine andere austauschen. Ein hohes Fungibilitätsrisiko weisen geschlossene Investmentvermögen, stille Gesellschaften und andere Unternehmensbeteiligungen auf. Diese Kapitalanlagen können nur unter vorher festgelegten, stark einschränkenden Bedingungen veräußert werden. Daher existiert kein voll funktionsfähiger Markt für diese Vermögensanlagen. Anleger können sie höchstens zeitverzögert abgeben und sind gezwungen, am Zweitmarkt möglicherweise hohe Abschläge in Kauf zu nehmen. Bei offenen Investmentfonds ist in der Regel permanente Handelbarkeit gegeben, diese kann jedoch durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft limitiert werden. Enthält ein Investmentfonds nicht fungible Immobilien, kann das zur Folge haben, dass die Rücknahme der Fondsanteile zeitweise ausgesetzt wird und die Anleger nicht über ihr Geld verfügen können. Die Übertragbarkeit von Kapitalanlagen kann auch durch hohe juristische Hürden erschwert sein. Der Staat hat die Übertragung von Immobilien an strenge Formalien, zum Beispiel einen schriftlichen Vertrag, die notarielle Beurkundung oder Eintragung ins Grundbuch gebunden. Ähnliches trifft auf andere Geldanlagen wie Bankeinlagen oder Anteile an Personengesellschaften zu.
Nur fungible Finanzprodukte können an der Börse gehandelt werden, beispielsweise Aktien und Anleihen. Anleger sollten sich deshalb auch mit Fungibilitätsrisiken auskennen. Damit vermeiden sie finanzielle Probleme, wenn es gerade bei langfristigen Geldanlagen aufgrund des Fungibilitätsrisikos nicht möglich ist, diese schnell und unkompliziert zu veräußern.