Die Kosten eines Investments beeinflussen dessen Rendite maßgeblich. Bei Fonds zehren vor allem die laufenden Kosten wie die Management- oder Verwaltungsgebühr am Ergebnis, auch als Weichkosten bezeichnet, und der Ausgabeaufschlag. Dieser wird bei OGAW und AIF einmalig beim Kauf der Fondsanteile erhoben und dient der Bezahlung der Beratung bzw. des Vertriebs. Der Ausgabeaufschlag bei offenen Investmentvermögen drückt sich in der Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmepreis des Fonds aus. Er wird in Prozent vom Anteilswert berechnet. Seine maximale Höhe legt die Kapitalverwaltungsgesellschaft fest und gibt diese als Höchstsatz in den Verkaufsunterlagen an. Die höchsten Ausgabeaufschläge haben gewöhnlich Aktienfonds und Immobilienfonds, sie liegen zwischen 4 und 6 Prozent. Rentenfonds und Mischfonds haben geringere Aufschläge zwischen 2 und 4 Prozent. Die Rückgabe von Fondsanteilen erfolgt zum börsentäglich veröffentlichten Rücknahmepreis. Bei geschlossenen Investmentvermögen wird der Ausgabeaufschlag auch als Agio oder Aufgeld bezeichnet und ist oft besonders hoch. Der Ausgabeaufschlag muss zusätzlich zur Anlagesumme erbracht werden und wird nicht zurückerstattet. Um Kosten einzusparen, sollten Anleger Fonds ohne Ausgabeaufschlag erwerben.
Um neue Kundenkreise zu erschließen, brachten um 1995 Fondsgesellschaften in Deutschland sogenannte Tradingfonds oder No-load-Funds auf den Markt. Diese wurden als eigenständige Fonds oder Anteilsklassen bestehender Fonds aufgelegt. Sie haben keinen Ausgabeaufschlag, dafür aber eine höhere Verwaltungsvergütung als Fonds, die mit Aufschlag herausgegeben wurden. Bereits im Namen ist der Hinweis enthalten, dass sich Tradingfonds lediglich für kurz- und mittelfristige Anlagen eignen, da sich die höhere Verwaltungsgebühr Jahr für Jahr renditemindernd auswirkt. Je nach Kostenhöhe gelten bei Experten 4 bis 7 Jahre Haltedauer als Anhaltspunkt, nach denen sich Classicfonds mit Ausgabeaufschlag für Verbraucher rechnen. Je länger der Fondsanleger im Besitz seiner Anteile ist, desto teurer wird für ihn ein Tradingfonds. Besonders negativ macht sich der renditemindernde Effekt bei einem Sparplan mit Fonds bemerkbar, denn bei jeder regelmäßigen Einzahlung auf den Investmentfonds vermindert der Ausgabeaufschlag direkt den Sparbeitrag.
Indexfonds oder ETF haben in der Regel keinen Ausgabeaufschlag. Sie sind allein durch die geringere Verwaltungsvergütung wesentlich kostengünstiger als aktiv gemanagte Investmentfonds. Ein ETF bildet passiv einen Aktien-, Renten-, Immobilien- oder Rohstoffindex ab und wird fortlaufend an der Börse gehandelt. Da man ihn wie Aktien und andere Wertpapiere über verschiedene Börsenplätze kaufen kann, entfällt der Ausgabeaufschlag. Erwirbt der Anleger ETFs ausnahmsweise über die Kapitalverwaltungsgesellschaft, kann ein geringfügiger Ausgabeaufschlag anfallen, dies ist im Verkaufsprospekt geregelt. Allerdings verlangen einige Banken bei Sparplänen mit ETF Extra-Gebühren, die den Vorteil der niedrigen Verwaltungskosten zunichtemachen. Ein Vorteil stellen hier zum Beispiel Direktbanken dar, die kostenfreie ETF-Sparpläne anbieten.
Vergleiche zwischen Investmentfonds sind hinsichtlich des Ausgabeaufschlags unerlässlich, da jede Bank unterschiedliche Rabatte auf die Einstiegskosten gewähren kann, Fondsgesellschaften tun dies nicht. Am günstigsten erwerben Anleger Fonds über die Börse. Gewähren Direktbanken und Onlinebroker Fondsanlegern jedoch 100 Prozent Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, ist ein Kauf über die Bank am preiswertesten. Dieser kann bei klugem Verhandeln des Anlegers auch bei einer Filialbank entfallen, falls es sich um eine aus Sicht des Finanzanbieters lohnende Anlagesumme handelt. Ebenso können es sich Direktbanken leisten, auf einen Teil des Ausgabeaufschlags zu verzichten, weil sie größtenteils keine Anlageberatung durchführen. Mit derartigen Rabattaktionen wird der Absatz von bestimmten Investmentvermögen forciert. Direktbanken und Onlinebroker führen darüber hinaus das Depot des Kapitalanlegers gratis, während Filialbanken oft sehr hohe Jahresgebühren für die Depotführung verlangen.
Dauerhaft günstig und ohne Ausgabeaufschlag kann die Fondsanlage sein, wenn der Verbraucher mit dem gesamten Depot von seiner Bank zu einem freien Fondsvermittler bzw. Fondsdiscounter wechselt. Dies lohnt sich für alle Seiten: der Kunde spart gegenüber seiner Hausbank Kosten, die Bank behält ihn als Kunden und spart Abwicklungsaufwand und der Fondsvermittler erhält den größten Teil der Bestandsprovision von der Partnerbank als Rückvergütung.
Jedoch sind offene Investmentvermögen nicht der einzige Weg, um ohne zusätzliche Einstiegskosten Geld anzulegen. Weitere Anlagemöglichkeiten, bei deren Zeichnung oder Kauf kein Ausgabeaufschlag anfällt, sind:
Bankeinlagen wie Festgelder, Sparbücher oder Bonussparpläne werden generell ohne Gebühren angelegt. Direktinvestments, beispielsweise in Wohnimmobilien oder Gold, sind nicht mit einem Aufschlag auf den Kaufpreis verbunden, jedoch fallen umfangreiche Nebenkosten für Erwerb, Lagerung oder Verwaltung an. Der Einstieg in das Crowdinvesting für Immobilien, bei dem sich zahlreiche Kleinanleger an der kurz- bis mittelfristigen Finanzierung von Bauträgerprojekten oder Bestandsobjekten beteiligen, ist ebenfalls ohne Agio möglich. Es geht dabei um kleinere Beträge, die sinnvoll durch die Finanzierung über einen Schwarm von Anlegern bei lukrativen Immobilienprojekten eingesetzt werden.
Bei Investments ohne Agio stimmen Nennwert und Kaufpreis der Anlage überein. Die Erwerbsnebenkosten dürfen jedoch beim Vergleichen von Kapitalanlagen nicht vergessen werden. Vergleiche lohnen sich bei allen Anlagen, insbesondere beim gemeinschaftlichen Investieren an den Kapitalmärkten ist eine sehr unterschiedliche Kostenbelastung zu verzeichnen. Anlagemöglichkeiten ohne Agio haben theoretisch höhere Renditechancen, jedoch erzielen Investitionen ohne Ausgabeaufschlag nicht automatisch mehr Erträge. Das Investmentprodukt muss überzeugen und mit der Anlagestrategie und den gewünschten Anlagekriterien des Investoren übereinstimmen.