Die EU-Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFID II) zielt darauf ab, den Anlegerschutz zu stärken und mehr Transparenz im Wertpapierhandel zu schaffen. Die ursprüngliche Richtlinie, MiFID I, wurde 2007 eingeführt und legte bereits damals den Grundstein für den verbesserten Schutz und die erhöhte Transparenz. MiFID II, die 2014 neu gefasst wurde, setzt diese Ziele fort und trat im Januar 2017 in Kraft. Sie zielt darauf ab, die Effizienz und Integration des innereuropäischen Finanzmarktes zu verbessern, indem sie nationale Vorschriften harmonisiert und Mindeststandards festlegt. Besonders Anleger profitieren von den umfassenden Anlegerschutzvorgaben, die Finanzberater zur Trennung von abhängiger und unabhängiger Anlageberatung sowie zur regelmäßigen Bewertung von Finanzinstrumenten verpflichten. Diese Vorgaben erhöhen die Transparenz und Sicherheit im Finanzmarkt erheblich und machen ihn attraktiver für Investitionen, auch im Bereich des Crowdfunding für Immobilien.
Die Europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID-II deckt zahlreiche Bereiche ab, darunter Anlegerschutz, Marktstrukturen und die Befugnisse nationaler Aufsichtsbehörden wie der BaFin. Finanzinstitute müssen Kundenaufträge zunehmend über regulierte Märkte abwickeln, was die Markttransparenz erhöht, und das Vertrauen der Investoren stärkt. Die Richtlinie verpflichtet zudem zur detaillierten Information der Anleger über Kosten und Dienstleistungen. Nationale Aufsichtsbehörden erhalten erweiterte Befugnisse zur Überwachung und Regulierung des Marktes, was die Stabilität des Finanzsystems stärkt. Insgesamt stellt MiFID-II hohe Anforderungen an Finanzdienstleister und bietet Privatanlegern ein hohes Maß an Schutz und Sicherheit.