Finanzanlagenvermittler sind spezialisierte Dienstleister in der Finanzbranche, die sich auf die Beratung und Vermittlung verschiedener Finanzanlagen wie Investmentfondsanteile und Vermögensanlagen konzentrieren. Diese Berufsgruppe operiert entweder selbständig, in Vertriebskooperationen oder innerhalb großer Strukturvertriebe. Sie verdienen vorrangig durch Provisionen und ihre Tätigkeiten werden durch die Finanzanlagenvermittlungsverordnung geregelt. Die Erlaubnis zur Berufsausübung kann spezifisch auf die Vermittlung und Beratung zu offenen und geschlossenen Investmentvermögen sowie zu anderen Vermögensanlagen gemäß dem Vermögensanlagengesetz begrenzt sein.
Seit einer gesetzlichen Änderung im Jahr 2013, durch den § 34f der Gewerbeordnung eingeführt, ist eine spezielle Erlaubnis für das Gewerbe der Finanzanlagenvermittlung erforderlich, die auch für Honorarberater verpflichtend ist. Diese Änderung ersetzte die ältere Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeverordnung. Finanzanlagenvermittler müssen sich im Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer (IHK) registrieren lassen und erfüllen strenge Voraussetzungen wie Sachkundeprüfungen, persönliche Zuverlässigkeit, Berufshaftpflichtversicherung und überprüfte Vermögensverhältnisse. Die jährliche Prüfung durch Wirtschaftsprüfer oder geeignete Steuerberater sichert die Qualität und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, was einen effektiven Schutz für die Anleger gewährleistet.