Erschließungskosten, auch Erschließungsbeitrag genannt, sind eine Kommunalabgabe, welche für die technische und verkehrsmäßige Erschließung von Baugrund fällig werden.
Wenn Sie ein Haus bauen, müssen Sie meist Erschließungskosten an die jeweilige Gemeinde zahlen. Die Höhe der Kosten variieren je nach Gemeinde und Umfang der Arbeiten.
Bei den Erschließungskosten wird zwischen der technischen und verkehrsmäßigen Erschließung unterschieden:
Die Erschließungskosten fallen in der Regel nur beim Hausbau an, beim Hauskauf müssen Sie hingegen nicht mit den Kosten rechnen, da die Erschließung eines Grundstücks im Rahmen der Baugenehmigung benötigt wird.
Wann die Erschließungskosten fällig werden, erfahren Bauherren über einen Kostenbescheid der Gemeinde. Allerdings ist dies nicht immer direkt nach der Erschließung der Fall – häufig werden die Kosten sogar erst Jahre nach der Erschließung von der Gemeinde in Rechnung gestellt.
Die Erschließungskosten lassen sich als Handwerkerleistungen oder Modernisierungsleistung von der Steuer absetzen. Hierbei ist es gleichgültig, ob das Haus selbst genutzt oder vermietet wird.
Die genaue Höhe der Erschließungskosten variiert stark je nach Lage des Grundstücks. Ein wichtiger Faktor ist dabei nämlich die Entfernung des Grundstücks zu Hauptanschlussstellen. Werden dadurch etwa die nötigen Rohrleitungen maßgeblich länger, steigen auch die fälligen Gebühren. Zusätzlich gelten je nach Gemeinde unterschiedliche Gebührensätze. Insgesamt sollten man jedoch zwischen 6.000 Euro und 18.000 Euro für die Erschließung einkalkulieren, wobei Ausnahmen nach unten oder oben möglich sind.