Eigenkapital sind Mittel, die dem Eigentümer einer Unternehmung gehören (Eigenfinanzierung). Unternehmung ist hierbei weit zu verstehen und umfasst z.B. auch den Bereich der Immobilien.
Generell wird unter Eigenkapital (engl. equity, equity capital) das von einem Unternehmer selbst zur Verfügung gestellte Kapital verstanden, das in der Bilanz unter den Passiva ausgewiesen wird. Das Eigenkapital trägt das unternehmerische Risiko, der Unternehmer bekommt dafür also keine vorab feststehende Verzinsung. Vielmehr erhält er dafür einen Gewinn, muss aber gegebenenfalls auch einen Verlust hinnehmen. Dadurch unterscheidet sich das Eigenkapital vom Fremdkapital, das dem Unternehmen von Dritten, beispielsweise von einer Bank, gegen eine entsprechende Verzinsung zur Verfügung gestellt wird. Denn die Zinsen für das Fremdkapital müssen auch bei ausbleibendem wirtschaftlichem Erfolg gezahlt werden, werden aber auch dann nicht erhöht, wenn das Unternehmen einen höheren Gewinn als erwartet erzielt.
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Bilanz als Differenz zwischen Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) . Durch Unter- oder Überbewertung der Bilanzpositionen wird das buchmäßig ausgewiesene Eigenkapital vergrößert bzw. verkleinert. Erst beim Verkauf oder Liquidation einer Unternehmung, ist die reale Höhe des Eigenkapitals zu ermitteln.
Bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften (e.K; KG; OHG) werden Gewinne dem Eigenkapital-Konto (Kapitalkonto der persönlich haftenden Gesellschafter) zugeschlagen.Bei Kapitalgesellschaften (GmbH; AG; KGaA) erscheint das Eigenkapital als eingezahltes Nominalkapital (Grundkapital / Stammkapital) zuzüglich der gesetzlichen freien Rücklagen sowie ggf. einen Gewinnvortrag abzüglich Verlust.Stille Rücklagen zählen ebenfalls zum Eigenkapital, sind allerdings nicht der Bilanz erkennbar und müssen geschätzt werden.Das Eigenkapital dient der Finanzierung und als haftendes Kapital (Garantiekapital), also zur Sicherung des Fremdkapitals. Das Eigenkapital steht einem Unternehmen im Gegensatz zum Fremdkapital auf unbegrenzte Zeit zur Verfügung. Verringert wird das Eigenkapital nur durch Entnahme der Eigentümer einer Unternehmung (Einzelunternehmen und Personengesellschaften), durch Rückzahlung laut Beschluss der Anteilseigner von Kapitalgesellschaften (Aktionäre) oder durch Verluste.
Der Kapitalgeber erwartet für das Eigenkapital einen Zins, eine Risikoprämie und einen Gewinnanteil (Dividende), sofern eine Unternehmung Gewinn erwirtschaftet hat.
Auch Kreditinstitute müssen im Interesse der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber den Gläubigern, insbesondere zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte ein angemessenes haftendes Eigenkapital haben.