Der Bauzeitenplan ist ein wichtiges Instrument der Bauplanung. Mithilfe des Plans ist es möglich, die Arbeiten an einem Projekt so abzustimmen, dass wenig Rückstände eintreten und die Arbeiten termingerecht abgeschlossen werden können. Er wird zu Beginn der Planung in der Regel vom Architekten in enger Abstimmung mit dem Bauleiter, dem Auftraggeber und den beteiligten Firmen aufgestellt. Früher wurde die Terminplanung am Bau als Baukalender bezeichnet. Dieser Begriff wird heute kaum noch verwendet, da die Komplexität aktueller Bauvorhaben nicht mehr mit einem statischen Terminkalender zu vergleichen ist.
Durch den Bauzeitenplan erfolgt die visuelle Darstellung des vorgesehenen Bauablaufs. Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung wird festgelegt, welche Arbeitsschritte in welchen Bauabschnitten ausgeführt werden sollen. Dem liegen die vorhandenen Arbeitskräfte- und Arbeitszeitressourcen sowie der mögliche Einsatz von Baumaschinen und Geräten zugrunde.
Die Bauzeitplanung wird in Form einer graphischen Darstellung mittels einfacher Tabellenkalkulation und eines Balkendiagramms, welches vor allem im Hochbau zur Anwendung kommt, oder eines Weg-Zeit-Diagramms, das vorrangig im Tief-, Straßen-, Rohrleitungs- und Gleisbau eingesetzt wird, veranschaulicht. Ingenieure lernen heute noch die manuelle Erstellung von Bauzeitenplänen mithilfe von Diagrammen. Für komplexe, große Bauvorhaben kommt jedoch die Netzplantechnik mittels Softwarelösungen zum Einsatz. Das Anlegen und Anpassen des Plans erfolgt durch spezielle Software, die Projektmanagement-Lösungen mit Ressourcen- und Finanzplanung verbindet.
Beispiel für einen Bauzeitenplan
Die Darstellung der zeitlichen Abfolge der verschiedenen Gewerke ermöglicht zu jedem Zeitpunkt der Bauphase einen Soll-Ist-Vergleich, die einzelnen Bauabschnitte und Bauleistungen sind differenziert aufgelistet. Aus dem Bauzeitplan müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
Obwohl es im Interesse aller Vertragspartner liegen sollte, vereinbarte Fristen einzuhalten, können sich in der Praxis viele Unwägbarkeiten ergeben und Vorfälle ereignen, die zu einer Bauverzögerung führen. Auftraggeber sollten daher wissen, dass nur die Verletzung verbindlicher Vertragsfristen zu einem Rechtsanspruch auf Schadenersatz oder Vertragskündigung gegenüber dem Auftragnehmer führt. Automatisch in Verzug kommt das Bauunternehmen nur dann, wenn es die im Plan aufgeführten verbindlichen Vertragsfristen nicht einhält. Das Dokument enthält grundsätzlich jedoch nur zwei verbindliche Vertragsfristen: den Baubeginn und den Fertigstellungstermin. Dies betrifft alle Verträge, die gemäß den "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB/B) vereinbart worden sind.
Die anderen in den Bauzeitenplänen genannten Fristen sind lediglich Kontrollfristen. Das gilt ebenso, wenn der Bauzeitplan zur Grundlage des Bauvertrags gemacht wurde. Die Verzögerung bei Einzel- und Zwischenfristen eines Bauzeitenplans führt nicht zum Verzug. Wünscht der Auftraggeber, dass Zwischentermine, zum Beispiel für den Rohbau, verbindlich sein sollen, muss er mit den Beteiligten schriftlich vereinbaren, dass auch die übereinstimmend festgelegten Zwischenfristen verbindliche Vertragsfristen sein sollen.
Die Pläne sind für die Vertragsparteien von großem Vorteil. Der Auftraggeber kann die Termine und Zwischenfristen besser überwachen, der Bauleiter den Bauablauf exakter koordinieren und steuern. Bei Einhaltung des Bauzeitenplans können Kosten gespart werden, die durch Terminüberschreitungen die Gesamtkosten des Vorhabens erhöhen. Er ist somit auch ein wichtiges Instrument zu einer effizienten Kostenüberwachung von Bauprojekten und Vermeidung von Mehrkosten. Der Bauleiter kann Terminverzögerungen rasch erkennen. Er kann daraus schlussfolgern, welche Maßnahmen er einleiten muss, um Fristüberschreitungen zu minimieren und welche Arbeitsschritte bei Änderungen im Ablauf Priorität haben, damit sich die Gewerke nicht gegenseitig behindern.
Für den Bauleiter ist der Plan daher ein unentbehrliches Hilfsmittel, einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten und bei Veränderungen zeitnah und richtig reagieren zu können. Da Verzögerungen aufgrund meteorologischer, firmeninterner oder technologischer Störungen in der Praxis sehr häufig vorkommen, empfiehlt es sich für Auftraggeber wie Auftragnehmer, anfangs einen Plan für die ersten Wochen aufzustellen und ihn später schrittweise zu konkretisieren und zu einem Gesamtbauzeitenplan für die komplette Bauzeit zu verdichten. Ein unter Zeitdruck erstelltes und nicht durchdachtes Bauzeitenplandokument führt zwischen den Vertragsparteien zu Konflikten und eventuellen rechtlichen Auseinandersetzungen.