Mit einer Bauvoranfrage können Bauherren überprüfen, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Diese geht dem Bauantrag voraus.
Mit der Bauvoranfrage kann die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens bereits vor Baubeginn und vor der detaillierten Bauplanung rechtssicher geklärt werden. Entschieden wird dabei nicht über die Bebauung eines Grundstücks an sich, sondern über die Genehmigungsfähigkeit eines konkreten Bauvorhabens.
Die Bauvoranfrage kann vor dem Bauantrag gestellt werden. Der Vorteil für Bauherren dabei ist, dass eine Bauvoranfrage bereits vor der Erstellung der detaillierten detaillierte Planungs- und Genehmigungsunterlagen, was im Falle einer Absage zu Kostenersparnissen führt.
Entscheidungsträger ist die zuständige Baubehörde, welche auf Basis der eingereichten Dokumente die Vereinbarung des Bauvorhabens mit öffentlichem Baurecht überprüft. Häufig soll durch die Bauvoranfrage geklärt werden, ob eine konkrete bauliche Nutzung an einem Bauplatz zulässig ist.
Die Bauvoranfrage ist ein offizielles Genehmigungsverfahren in mehreren Schritten: Bauherren müssen zunächst die erforderlichen Unterlagen einreichen, woraufhin die Behörde diese prüft und anschließend einen Bauvorbescheid (= Genehmigungsbescheid) zustellt.
Gemäß der jeweiligen Landesbauordnung sind unterschiedliche Unterlagen für die Bauvoranfrage erforderlich. Meist zählen dazu ein Lageplan, ein Auszug aus der Flurkarte sowie eine Baubeschreibung samt Zeichnung des Bauvorhabens.
Eine Bauvoranfrage oder ein Bauvorbescheid sind noch keine Baugenehmigung. Wird später im Bauantrag ein Entwurf eingereicht, der von den Aussagen der Bauvoranfrage abweicht, so kann die Baugenehmigung für das Bauvorhaben gegebenenfalls nicht erteilt werden. Daher sollte die Bauvoranfrage von vorn herein so genau wie möglich formuliert werden.
Bei der Einreichung einer Bauvoranfrage sollten Sie sorgfältig vorgehen, denn ein Bauvorbescheid bedeutet noch keine Baugenehmigung. Sollte der spätere Bauantrag etwa von der Voranfrage abweichen, kann die Baugenehmigung gegebenenfalls dennoch nicht erteilt werden. Je genauer die sie formuliert ist, desto genauer ist auch die Auskunft der Baubehörde.
Für die Bauvoranfrage entstehen Gebühren, welche bei der Bauaufsichtsbehörde zu entrichten sind. Die genauen Kosten variieren je nach Prüfungsumfang und Umfang des Bauvorhabens. Zusätzliche Kosten werden gegebenenfalls für involvierte Architekten oder Ingenieure fällig.
Allerdings gilt keine bundesweit einheitliche Kostenstruktur für Bauvoranfragen. Meistens ist sie günstiger als ein Bauantrag – über dessen Notwendigkeit können ein Architekt oder das Amt Auskunft geben.
Die Bearbeitungszeit einer Bauvoranfrage kann bis zu drei Monaten dauern. Ein dann erteilter Bauvorbescheid ist allerdings nicht dauerhaft gültig: In vielen Bundesländern gilt eine Geltungsdauer von drei Jahren mit einer Verlängerung auf Antrag.