Bauerwartungsland bezeichnet Grundstücke und Flächen, bei denen aufgrund ihrer Merkmale von einer zukünftigen baulichen Nutzbarkeit auszugehen ist.
Als Bauerwartungsland werden in den Flächennutzungsplänen von Gemeinden Flächen als zukünftiges Bauland gekennzeichnet. In der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wird das Bauerwartungsland definiert als Flächen, bei denen eine bauliche Nutzung auf Grund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist.
Zu den in der Definition erwähnten Tatsachen zählen per Gesetz insbesondere der Stand der Bauleitplanung sowie die städtebauliche Entwicklung des umliegenden Gebietes.
Das Bauerwartungsland meint Flächen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie in der Zukunft zu Bauland werden.
Da das Bauerwartungsland noch nicht erschlossen wurde, ist dieses meist günstiger zu erwerben. Allerdings ist das Bauerwartungsland teurer als reines Ackerland, da aufgrund der Kennzeichnung durch die Gemeinde eine Erschließung des Grundstücks ermöglicht wird.
Die Erschließung des Grundstücks bezeichnet die Anbindung an das örtliche Versorgungsnetz für unter anderem Strom, Wasser, Telefon und Internet. Die Kosten dafür variieren je nach Größe des Grundstücks und weiteren Faktoren wie der Entfernung zur Hauptanschlussstelle.
Einige Bauherren weichen bei ihrer Suche nach Grundstücken auf Bauerwartungsland aus, um in Zeiten der generell hohen Grundstückspreise einen möglichst niedrigen Kaufpreis zu erzielen. Dabei handelt es sich aber um spekulative Vorhaben. Denn ob ein Bauerwartungsland wirklich zeitnah als Bauland freigegeben wird, kann schwer vorausgesagt werden.
Ob ein Bauerwartungsland tatsächlich zum Bauland wird, obliegt in jedem Fall der Gemeinde. Für die Bebauung muss die Gemeinde einen Bebauungsplan entwerfen. Außerdem muss das Gebiet offiziell zum Ortsteil erklärt werden. Auch wenn ein Grundstück als Bauerwartungsland gekauft wird, handelt es sich dabei um keine Garantie für eine tatsächliche Bebaubarkeit.
Obwohl eine Bebaubarkeit nicht gegeben ist und nicht von einer zukünftigen Umwandlung in echtes Bauland sicher auszugehen ist, wird für den Erwerb der Flächen dennoch Steuer fällig: Neben der Grunderwerbssteuer fällt auch die jährliche Grundsteuer für Besitzer von Bauerwartungsland an. Dabei gilt sogar der teurere Hebesatz B für Grundstücke.