- Nachhaltige Investments: Direktinvestments in Photovoltaikprojekte bieten eine lukrative Möglichkeit, von der Energiewende zu profitieren und stabile Erträge zu erzielen, ohne eigene Anlagen betreiben zu müssen.
- Langfristige Sicherheit für Betreiber: Die Einspeisevergütung garantiert Betreibern feste Einnahmen pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom und macht den Ausbau erneuerbarer Energien planbar und stabil.
- Attraktive Vergütungssätze: Im Jahr 2024 reichen die Vergütungssätze von 5,68 bis 12,73 Cent pro kWh, wobei die Anlagengröße und Art der Einspeisung die Höhe bestimmen.
- Klimafreundliche Energieerzeugung: Die Förderung von Solarenergie trägt zur Reduktion von CO₂-Emissionen und zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Strommix bei.
- Nachhaltige Investments: Direktinvestments in Photovoltaikprojekte bieten eine lukrative Möglichkeit, von der Energiewende zu profitieren und stabile Erträge zu erzielen, ohne eigene Anlagen betreiben zu müssen.
- Langfristige Sicherheit für Betreiber: Die Einspeisevergütung garantiert Betreibern feste Einnahmen pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom und macht den Ausbau erneuerbarer Energien planbar und stabil.
- Attraktive Vergütungssätze: Im Jahr 2024 reichen die Vergütungssätze von 5,68 bis 12,73 Cent pro kWh, wobei die Anlagengröße und Art der Einspeisung die Höhe bestimmen.
- Klimafreundliche Energieerzeugung: Die Förderung von Solarenergie trägt zur Reduktion von CO₂-Emissionen und zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Strommix bei.
Definition: Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine finanzielle Vergütung, die Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für den in das öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom erhalten. Sie wurde im Jahr 2000 als Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und Investitionen in nachhaltige Energieprojekte wie Solaranlagen attraktiver zu gestalten. Betreiber bekommen durch die Einspeisevergütung eine festgelegte Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) des eingespeisten Stroms über einen definierten Zeitraum, wodurch sie eine stabile Ertragsquelle erhalten.
Die Höhe der Vergütungssätzehängt dabei von verschiedenen Faktoren wie der Art der Anlage und dem Jahr der Inbetriebnahmeab. Besonders im Bereich der PV-Anlagen spielt die Einspeisevergütung eine zentrale Rolle, um wirtschaftliche Anreize für den Ausbau der Solarenergie zu schaffen und so zur Energiewende beizutragen.
Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung für PV-Anlagen?
Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen hängt auch im Jahr 2024 von der Anlagengröße und der Nutzung ab und richtet sich nach der installierten Leistung in Kilowattpeak (kWp). Die Vergütungssätze liegen laut EEG aktuell etwa bei 10,68 bis 12,73 Cent pro Kilowattstunde (kWh)1 bei Volleinspeisung und 5,68 bis 8,03 Cent pro kWh1 bei Teileinspeisung.
Für die Vergütungssätze, die im Rahmen des EEG für PV-Anlagen in Frage kommen, gilt aktuell diese Struktur:
Die Werte beziehen sich auf Anlagen, die seit August 2024 in Betrieb sind.
Die Größe der Solaranlage spielt eine Rolle
Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaik wird stark von der Anlagengröße beeinflusst. Kleine PV-Anlagen (bis 10 kWh), typischerweise auf Einfamilienhäusern, erhalten höhere Vergütungssätze pro Kilowattstunde Einspeisung als Großanlagen. Diese Staffelung soll den Ausbau kleinerer Anlagen fördern und private Haushalte motivieren, in Solarenergie zu investieren. Für Großanlagen, insbesondere Anlagen über 100 kWh, wird die Einspeisevergütung tendenziell geringer. Im Vergleich erzielt sie eine höhere Stromproduktion und benötigt eine geringere Subvention, um wirtschaftlich rentabel zu sein.
Abhängigkeit vom Datum der Inbetriebnahme
Ein weiterer zentraler Faktor für die Höhe der Einspeisevergütung ist das Datum der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage, da auch das EEG regelmäßig an neue Marktbedingungen und politische Ziele angepasst wird. Anlagen, die früher ans Netz gingen, haben oft höhere Vergütungssätze, während die Vergütungen für Neuanlagen mit der Zeit gesenkt werden. Diese Degression ist Teil des EEG-Mechanismus, der den Anreiz schafft, neue Anlagen schnell zu installieren und gleichzeitig die Gesamtkosten der Fördersätze zu senken. Die aktuelle Höhe der Vergütungssätze ist für alle neuen Anlagen gültig, die bis zum 31. Januar 2025 in Betrieb gehen. Zum 1. August 2024 wurden die Fördersätze der Einspeisevergütung für Neuanlagen wieder geringfügig um 1 Prozent abgesenkt.2
Wer zahlt die Einspeisevergütung?
Der jeweilige Netzbetreiber zahlt die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung an die Betreiber von Photovoltaikanlagen. Der Finanzierungsbedarf der erneuerbaren Energien wird durch den Bund (Klima- und Transformationsfond) ausgeglichen.
Die Bundesnetzagentur reguliert diese Förderstruktur und passt die Vergütungssätze regelmäßig an die Marktbedingungen an, um einen stabile Ausbau der erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Diese Struktur fördert so langfristig den Ausbau von PV-Anlagen, indem sie Privatpersonen und Unternehmen eine verlässliche Einkommensquelle bietet.
Ab wann wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?
Die Einspeisevergütung wird ab der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage ausgezahlt und erstreckt sich in der Regel über 20 Jahre. Die ersten Zahlungen erfolgen meist 1 bis 2 Monate nach dem Start der Einspeisung1, da der Netzbetreiber Zeit für die Berechnung und Bilanzierung der eingespeisten Menge an Strom benötigt.
Diese langfristige Förderperiode bietet Betreibern eine stabile Einnahmequelle und ermöglicht eine genaue Rentabilitätskalkulation für ihre Investition, die durch die festgelegten Vergütungssätze planbar bleibt.