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Altersvorsorge für Selbstständige

Welche Möglichkeiten haben Selbstständige & Freiberufler für die Altersvorsorge? Wie Selbstständige für den Ruhestand vorsorgen können.

Darum brauchen Selbständige eine private Altersvorsorge

Selbstständige haben viele Freiheiten und Vorteile gegenüber Arbeitnehmern – tragen aber auch viel Verantwortung. Neben der Geschäftsführung müssen sie sich auch selbst um Dinge wie Kranken- oder Rentenversicherung kümmern. Für Selbstständige und Freiberufler ist das Thema Altersvorsorge besonders wichtig, da sie in der Regel nicht gesetzlich rentenversichert sind. Kümmert man sich nicht frühzeitig um eine private Rentenversicherung oder andere Vorsorgeform, droht im Ruhestand die Altersarmut.

In unserem Ratgeber haben wir zusammengefasst, warum die private Altersvorsorge für Selbstständige so wichtig ist und welche Möglichkeiten der Vorsorge es gibt.

  • Selbstständige und Freiberufler zahlen in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Deshalb erwerben sie keinen Anspruch auf Rente und sind über die Erwerbsminderungsrente nicht im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert.
  • Menschen, die sich selbstständig machen, fokussieren sich oft vor allem auf die gute Entwicklung ihrer Geschäftsidee und der Generierung von Umsätzen – die Altersvorsorge steht da erst einmal hinten an. Um sich im Alter vor Armut zu schützen, sollten sich gerade Gründer, Freiberufler und andere selbstständig Arbeitende schon früh um eine Form der Altersvorsorge kümmern.
  • Einige selbstständige Berufsgruppen unterliegen einer Versicherungspflicht und sind über die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk pflichtversichert. Die meisten Selbstständigen und Freiberufler müssen aber selbst für das Alter vorsorgen – z. B. mit privaten Rentenversicherungen oder einer Geldanlage in Immobilien.

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Warum ist die private Altersvorsorge für Selbstständige so wichtig?

Selbstständige und Freiberufler, die nicht freiwillig gesetzlich oder über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sind, sind im Alter schlecht versorgt. Ohne eine Form der privaten Altersvorsorge, fallen viele selbstständig Tätige im Rentenalter in die Grundsicherung.

Die Verantwortung für die eigene Vorsorge liegt bei Selbstständigen nicht nur beim Thema Altersarmut, sondern auch bei der Absicherung im Krankheitsfall oder bei Berufsunfähigkeit. Denn sie sind weder krankenversichert noch gesetzlich rentenversichert. Da die Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt wird, entfällt auch der Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Welche Möglichkeiten für die Altersvorsorge haben Selbstständige?

Bei der Auswahl einer geeigneten Altersvorsorge haben Selbstständige und Freiberufler mehrere Möglichkeiten: Die freiwillige Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung, ein berufsständisches Versorgungswerk, ein Rürup-Renten-Vertrag als private Altersvorsorge oder die Geldanlage zum Vermögensaufbau.

Bei einigen Altersvorsorgemöglichkeiten können Selbstständige einen Teil ihrer Beiträge in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

Berufsständische Versorgungswerke

Über ein berufsständisches Versorgungswerk können sich Menschen absichern, die einen „verkammerten“ Beruf ausüben – beispielsweise Notare, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte. Diese Selbstständigen stehen in der Pflicht, eine Kammerversicherung zur Altersvorsorge abzuschließen. Die Höhe der monatlichen Beiträge für die Versicherung orientiert sich an denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Übrigens müssen auch Angestellte in einem Kammerberuf über das Versorgungswerk abgesichert sein.

Da viele Personen, die in die Versorgungswerke einzahlen, höhere Gehälter haben, ist das Lohngefälle hier nicht so groß wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch sind die Rentenzahlungen aus dem berufsständischen Versorgungswerk durchschnittlich höher als die der gesetzlichen Rente – eine Rentenlücke bleibt dennoch für viele. Auch die Niedrigzinsphase hat eine negative Auswirkung auf die Verrentungssätze der Versorgungswerke. Deshalb ist eine private Altersvorsorge auch für Selbstständige wichtig, die über eine Kammer versichert ist.

Freiwillige Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung

Alle Selbstständigen, die nicht pflichtversichert sind, können sich sowohl in der Rentenversicherung als auch in der Krankenversicherung freiwillig gesetzlich versichern lassen. Sobald Versicherte fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben sie Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Der Anspruch bleibt auch bestehen, wenn man nicht mehr als Arbeitnehmer, sondern als Selbstständiger tätig ist. Es kann daher auch sinnvoll sein, nach einer Gründung erst einmal weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, bis sich die Geschäftsidee etabliert hat und stabile Umsätze erreicht werden.

Allerdings reicht für viele Menschen die gesetzliche Rente nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten – eine zusätzliche private Altersvorsorge bleibt auch hier sinnvoll. Das Rentenniveau beträgt aktuell 49,4 Prozent und soll in den nächsten Jahren weiterhin sinken. Außerdem ist die gesetzliche Rentenversicherung gedeckelt. Das bedeutet, die monatlichen Beiträge sind abhängig vom Einkommen. Der Höchstbetrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung, die Jahr für Jahr angepasst wird. Wenn das Einkommen über dieser Grenze liegt, zahlt man für den übrigen Betrag keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung – die Rentenlücke wird dadurch umso größer.

Private Rentenversicherung

Wenn keine Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung oder Versorgungswerke besteht, sollten Selbstständige und Freiberufler eine private Altersvorsorge abschließen. Private Rentenversicherungen werden meist staatlich gefördert – entweder in der Ansparphase oder im Rahmen der Auszahlung. Die sogenannte Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) wurde dafür entwickelt, selbstständig Tätigen und Freiberuflern eine attraktive Form der Altersvorsorge anzubieten. Ein Rürup-Renten-Vertrag kann zusätzlich zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung oder der Rentenzahlung eines Versorgungswerks abgeschlossen werden.

Es gibt zwei Formen der Rürup-Rente: Die klassische Basisrente mit der Garantieverzinsung bei Abschluss des Vertrags sowie die fondsgebundene Basisrente mit höheren Renditechancen. Eingezahlt werden kann über feste monatliche Beiträge oder auch Einmalzahlungen. Allerdings lassen sich Policen für die Rürup-Rente nicht so einfach übertragen, veräußern oder auch kündigen – lediglich eine Beitragsfreistellung ist möglich. Im Vergleich zu Anlagemöglichkeiten des Kapitalmarkts fällt die Rendite bei Rürup-Renten-Verträgen zudem auch eher gering aus.

Die Riester-Rente lohnt sich für Selbstständige hingegen kaum. Die staatliche Förderung in Form von Zulagen erhält man nämlich nur, wenn man direkt in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert ist. Außerdem erhält man die Förderung für die Riester-Rente nur bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro pro Jahr. Deshalb ist die Riester-Rente für Selbstständige mit höherem Einkommen eher weniger zur Absicherung im Alter geeignet.

Altersvorsorge mit Kapitalanlage

Um für das Alter ideal abgesichert zu sein, können Freiberufler und Selbstständige für die Altersvorsorge auf eine Kombination von Rentenversicherung und privatem Vermögensaufbau setzen. Der Finanzmarkt bietet viele verschiedene Anlageklassen, die eine attraktive Rendite bieten. Mit den Erträgen kann man zusätzlich zu den Rentenzahlungen aus privater oder gesetzlicher Rentenversicherung für das Alter vorsorgen.

Was die passende Anlageform für Sie ist, richtet sich vor allem nach der persönlichen Risikobereitschaft sowie den Anforderungen an die Kapitalanlage. Selbstständige, die kein Risiko scheuen, können so beispielsweise in Aktien oder ETFs investieren – sollten sich aber bewusst sein, dass Produkte der Börse stets Kursschwankungen unterliegen und es daher auch zu Verlusten kommen kann, die erst über einen längeren Anlagezeitraum ausgeglichen werden können. Deshalb eignen sich ETFs und Co. nicht für die Altersvorsorge ab 50, wenn nur noch wenige Jahre bis zur Rente bleiben.

Immobilien bleiben eine der beliebtesten Anlageklassen. Sie bieten einen gewissen Schutz vor der Inflation und steigen in der Regel im Wert. Allerdings sind klassische Immobilien Investments in Form von Kauf und Vermietung bzw. dem Verkauf von Objekten nicht für jeden etwas: Man benötigt einiges an Eigenkapital und hat einen erheblichen zeitlichen Aufwand.

Praktischer und deutlich flexibler sind dagegen digitale Immobilien Investments von Exporo, die mit ihrer kurzen Laufzeit punkten. Bei dieser Form der Geldanlage werden Immobilienprojekte finanziert und Renditen aus den Gewinnerlösen erzielt. Bei spezialisierten Plattformen wie Exporo erhalten Projektentwickler Kapital und geben im Gegenzug attraktive Zinsen an die Anleger.

Ein weiteres Plus: Zusätzlich zur einfachen, digitalen Handhabung und der hohen Transparenz über die Verwendung des Kapitals, kommt eine effiziente Risikostreuung. Da Sie bereits ab 500 Euro pro Projekt anlegen und ihr Kapital somit verteilen können, ist Ihr Risiko besser gestreut. Trotzdem sollte man wie bei jeder Geldanlage nicht nur auf eine Assetklasse setzen, da mit Renditen von bis zu sechs Prozent auch entsprechende Risiken vorhanden sind.

Gibt es Steuervorteile bei der Altersvorsorge als Selbstständiger?

Selbstständige haben vor allem Steuervorteile bei der Rürup-Rente. Sie können die Beiträge, die sie in die Rentenversicherung einzahlen, bis zu einer Höhe von 25.639 Euro zu 94 Prozent von der Steuer absetzen.

Für Erträge aus Kapitalanlagen gibt es ebenfalls einen Freibetrag. Erst ab einer Höhe von 802 Euro (bei verheirateten Paaren ab 1.604 Euro) müssen Gewinne versteuert werden.

Zusätzliche Absicherung mit der Altersvorsorge für Selbstständige

Die Altersvorsorge ist für Freiberufler und Selbstständige keine gesetzliche Pflicht. Man kann sich aber freiwillig für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung entscheiden. Personen, die einer bestimmten Berufsgruppe angehören, können unter Umständen eine Versicherungspflicht über die gesetzliche Rente oder ein Versorgungswerk haben. Wenn keine Versicherung besteht, können sich selbstständig Tätige auch dazu entscheiden, einen Vertrag zur Rürup-Rente abzuschließen. Die Rentenzahlungen aus diesen Vorsorgeformen reichen aber meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstil auch im Ruhestand aufrecht zu erhalten. Deshalb bietet sich die Geldanlage, beispielsweise in Immobilien, zur Ergänzung der Altersvorsorge an – auch für Selbstständige, die über berufsständische Versorgungswerke oder freiwillig gesetzlich rentenversichert sind. Halten Sie hier beispielsweise Ausschau nach spezialisierten Plattformen wie Exporo: Hier können Sie in digitale Immobilien Investments anlegen und bis zu sechs Prozent Rendite pro Jahr erzielen!

FAQ – Wir beantworten weitere Fragen zur Altersvorsorge für Selbstständige

Welche Selbstständigen sind über die gesetzliche Altersvorsorge pflichtversichert?

Über die gesetzliche Rentenversicherung sind unter anderem folgende Berufsgruppen abgesichert:

  • Selbstständige mit einem Arbeitgeber
  • Lehrer und Erzieher
  • Pflegeberufe
  • Küstenschiffer und Küstenfischer
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Hausgewerbetreibende
  • Seelotsen (im öffentlichen Auftrag tätig)
  • Künstler und Publizisten
  • Handwerker (sofern sie ein zulassungspflichtiges Gewerbe ausführen)

Wieviel sollten Selbstständige in die Altersvorsorge einzahlen?

Wieviel Geld selbstständig Tätige in die private Altersvorsorge monatlich einzahlen sollten, richtet sich in erster Linie nach der Höhe der Einkünfte sowie dem später angestrebten Lebensstandard. Eine pauschale Höhe für die Beträge lässt sich also nicht angeben.

Welche Form der Altersvorsorge schliesst man als Selbstständiger am besten ab

Auch die Frage, welche Form der Altersvorsorge als die beste für Selbstständige gilt, richtet sich nach der Einkommenshöhe sowie dem gewünschten Lebensstil im Alter. Besteht die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern oder monatlich Beiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk einzuzahlen, bildet das eine gute Basis für die spätere Rente. Da die Rentenzahlungen aber meist nicht ausreichen, um die Rentenlücke zu schließen, ist ein zusätzlicher Vermögensaufbau mit Investments eine ideale Ergänzung.

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