Nach einer Spekulationsfrist von zehn Jahren können Privatpersonen Immobilien steuerfrei verkaufen – bei einem Immobilienverkauf vor Ablauf der Frist muss der Gewinn versteuert werden.
Die Spekulationssteuer müssen alle Verbraucher zahlen, die Einkünfte aus privaten Verkäufen erzielen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der Paragraf 22 des Einkommenssteuergesetzes, wobei die Bezeichnung als "Spekulationssteuer" genau genommen ein umgangssprachlicher Begriff ist. Im Gesetz ist von der Versteuerung der "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23" die Rede.
Der Begriff "Spekulationssteuer" wird vorwiegend für die "Einkommensteuer auf Verkaufsgewinn aus privaten Geschäften" verwendet – sprich unter anderem Verkäufe von Immobilien. Für Geldanlagen wird hingegen die Abgeltungssteuer mit 25 Prozent fällig. Die Spekulationssteuer wird hingegen abhängig von der individuellen Besteuerung der Privatperson berechnet.
Unterm Strich müssen Privatpersonen also nicht nur ihr Einkommen versteuern, sondern auch Steuern für jegliche Gewinne auf privaten Verkäufen sowie Kapitalanlagen zählen. Für Immobilien gilt dabei eine besondere Regelung in Form der Spekulationsfrist, sodass nicht für alle Verkäufe Steuern auf den Gewinn gezahlt werden müssen.
Diese Spekulationsfrist liegt bei zehn Jahren. Wenn Sie als Privatperson also eine Immobilie für zehn Jahre in Ihrem Bestand halten und erst nach zehn Jahren veräußern, müssen Sie Ihren Gewinn nicht versteuern.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Spekulationsfrist. So müssen gewerbliche Verkäufer ihren Gewinn in jedem Fall versteuern. Aber Vorsicht: Auch als Privatperson können Sie relativ schnell als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden, wenn Sie mindestens drei Immobilien pro Jahr verkaufen.
Für Privatpersonen gilt hingegen die Regelung, dass der Verkaufsgewinn nach der Spekulationsfrist steuerfrei bleibt. Soll oder Muss die Immobilie vor Fristende verkauft werden, sollten Sie sich besser von einem Steuerberater beraten lassen, um überraschend hohe Steuerforderungen zu vermeiden.
Wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und die letzten beiden Jahre davor privat genutzt haben, spielt die Spekulationsfrist keine Rolle und die Veräußerung bleibt steuerfrei.