Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt und einer beschränkt haftet.
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Form der Personengesellschaften, welche aus mindestens zwei Partnern besteht und eine Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) darstellt. Der Unterschied zwischen einer KG und einer OHG besteht darin, dass es bei der Kommanditgesellschaft verschiedene Verhältnisse unter den Gesellschaften bezüglich der Haftung gibt. Denn eine KG benötigt immer zwei verschiedene Gesellschafter, welche Kommanditist und Komplementär genannt werden.
Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft benötigt man immer mindestens zwei verschiedene Gesellschafter, welche sich bezüglich der Haftung unterscheiden.
Die Komplementäre haften neben ihrer Einlage zusätzlich mit ihrem Privatvermögen. Sie haften also voll, persönlich und unbeschränkt. Dadurch ist der Komplementär in den meisten Fällen der Geschäftsführer der KG und vertritt sie nach außen. Komplementäre können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Im Gegensatz dazu bleibt das Privatvermögen der Kommanditisten unberührt und sie haften lediglich mit der erbrachten Kapitaleinlage. Die Höhe diese Einlage wird im Handelsregister eingetragen, wodurch die Haftungsbeschränkung auch für Außenstehende sichtbar ist. Kommanditisten können kein Geschäftsführer der KG werden, haben allerdings das Recht auf Widerspruch.
Gründung
Die Gründung einer Kommanditgesellschaft erfolgt, wenn mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist einen Vertrag abschließen. Sie müssen dann gemeinsam einen Gesellschaftsvertrag aufstellen, ein Geschäftskonto eröffnen und sich um die Handelsregistereintragung und Gewerbeanmeldung kümmern.
Buchführung
Die KG unterliegt den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Buchführung sowie den Regelungen des Handelsgesetzbuchs. Es muss also die doppelte Buchführung angewendet und der Jahresabschluss muss veröffentlicht werden.
Steuern
Gesellschafter, die natürliche Personen sind, müssen Einkommenssteuer zahlen. Juristische Personen hingegen zahlen Körperschaftssteuer. Die Kommanditgesellschaft selber zahlt Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Gewinnverteilung
Die gesetzliche Grundlage für die Verteilung des Gewinns in einer KG legt das Handelsgesetzbuch (HGB) fest. Es besagt, dass jeder Gesellschafter, also sowohl Komplementär als auch Kommanditist, am Gewinn beteiligt werden. Die Höhe dieser Beteiligung kann bis zu vier Prozent der erbrachten Kapitaleinlage betragen. Gewinne, die über diese Anteile hinaus gehen, werden in der Regel zusätzlich unter den Gesellschaftern aufgeteilt.
Ein Kommanditgesellschaft kann beendet werden, wenn:
Kommt es zu einer dieser Situationen und somit zur Auflösung der Kommanditgesellschaft, werden drei Phasen durchlaufen: