Die Hausgeldabrechnung bezeichnet die Abrechnung der Hausgeldzahlungen, welche meist zum Ende des Kalenderjahres vom Verwalter erstellt wird.
Eigentümer einer Wohnung müssen weit mehr Kosten trag als Mieter. Zu den herkömmlichen Nebenkosten kommen nämlich noch Ausgaben für die Verwaltung und Instandhaltung der Wohnung hinzu.
Zusammen bilden diese zwei Kostenpunkte das Hausgeld, welches die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft in einem gemeinsamen Topf einzahlen.
Schließlich werden mit der Hausgeldabrechnung jene Hausgeldzahlungen des vergangenen Jahres abgerechnet.
Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen, wovon einige auf den Mieter umgelegt werden können. Nichtsdestotrotz muss der Eigentümer einige Kosten selber tragen, welche in der Regel 30 % höher ausfallen, als die Nebenkosten, die der Mieter zahlt.
Positionen, die auf den Mieter umgelegt werden können, sind folgende:
Positionen, die der Mieter tragen muss:
Die Kosten für die Instandhaltungsrücklage sind diejenigen Kosten, die für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Wohngebäudes aufgewendet werden müssen. Je älter ein Objekt, desto höher fallen diese Kosten in der Regel aus, da häufiger Mängel, die durch Abnutzung, Witterung oder Alterung entstehen, beseitigt werden müssen.
Für alle Kostenpunkte gibt es eine Verteilung der Kosten gemäß der Verteilerschlüssel. Deshalb führt die Hausgeldabrechnung genau auf, welche Kosten welcher einzelnen Wohnung zuzuordnen sind. Die tatsächlichen Kosten werden dann den Vorauszahlungen gegenübergestellt, woraus sich entweder ein Guthaben oder ein Fehlbetrag ergibt.
Als weiteren Punkt enthält die Hausgeldabrechnung eine Entwicklung der Instandhaltungsrücklage. Diese führt genau auf, welche Summen der Rücklage hinzugezahlt wurden, welche Ausgaben erfasst wurden und wie der aktuelle Endbestand aussieht.
Die Hausgeldabrechnung ist für den Eigentümer bestimmt. Im Gegensatz dazu steht die Betriebskostenabrechnung oder auch Nebenkostenabrechnung genannt, welche für den Mieter erstellt wird. Der Vermieter erstellt diese auf Basis der Hausgeldabrechnung.