Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine unkomplizierte Rechtsform für zwei oder mehr Personen, die gemeinsam ein Unternehmen gründen möchten. Sie ist besonders für Freiberufler und Gewerbetreibende geeignet, da kein Mindest-Stammkapital erforderlich ist und die Gründung sowie Buchführung wenig bürokratischen Aufwand erfordern. Vorteile der GbR sind das hohe Mitbestimmungsrecht der Gesellschafter und die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung nutzen. Allerdings haften die Gesellschafter unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen, und die GbR hat im Vergleich zu anderen Rechtsformen wie Kapitalgesellschaften ein geringeres Ansehen im Geschäftsverkehr.
In der GbR sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft gemeinschaftlich berechtigt, sofern im Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Der Vertrag sollte wichtige Aspekte wie den Gesellschaftszweck, Kapitaleinbringung, Geschäftsführung, Haftungsverteilung und Vertretung nach außen klären. Steuerlich sind die Gewinne der GbR als Einkommen der Gesellschafter zu versteuern, und die Gesellschaft unterliegt der Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls der Gewerbesteuer. Die Buchführung erfolgt durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), es sei denn, der Gewinn oder Umsatz überschreitet bestimmte Grenzen, die eine Bilanzierung erfordern. Trotz der Vorteile wie einfache Gründung und flexible Vertragsgestaltung sollten potenzielle Gesellschafter die Risiken, insbesondere die unbeschränkte Haftung, sorgfältig abwägen.